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Dienstag, den 28. April 2015

Verkauf von Altgold birgt einige Risiken

02.12.2010 - Verkauf von Altgold birgt einige Risiken


Verkauf von Altgold birgt einige Risiken

Der Goldpreis steigt immer weiter in die Höhe. Als Folge davon buhlen immer mehr Goldhändler um das Altgold der deutschen Bürger. Kein Wunder also, dass viele Leute sich mit dem Verkauf ihres Altgoldes einen lukrativen Nebenverdienst erhoffen. Allerdings hat die Verbraucherzentrale NRW davor gewarnt, dass dieser Goldhandel für Privatpersonen mit nicht unerheblichen Risiken verbunden sein kann.
Kunden droht Rücknahmeverpflichtung
Im ganzen Bundesgebiet findet man Filialen der HT-Goldkauf GmbH und der zugehörigen Cash-Gruppe, die den Kunden ermöglichen, direkt vor Ort alte Schmuckstücke auf Echtheit überprüfen zu lassen. Bei einem positiven Urteil erhält der Kunde ein Angebot für sein Altgold und bekommt Bargeld in entsprechender Höhe ausbezahlt. Einen entscheidenden Haken hat dieser vermeintlich einfache Tausch von Altgold gegen Bargeld jedoch für den Kunden. Er muss bei dieser Transaktion auf der Verkaufsquittung eine Rücknahmeverpflichtung unterzeichnen.
Für den Kunden bedeutet dies, dass der Goldhändler das Geschäft nachträglich platzen lassen kann, wenn das Altgold nicht die gewünschte Qualität hat. Dann ist der Kunde gezwungen, den erhaltenen Kaufpreis zurückzuerstatten. Das Risiko eines möglichen Fehlers bei der Qualitätsprüfung des Edelmetalls wird auf diese Weise vom Goldhändler zum Kunden verlagert. Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass der Goldhändler auf Grundlage dieser Klausel auch Jahre später das ausgezahlte Geld noch zurückverlangen kann.
Risiken beim Postversand
In der Werbung bieten momentan immer mehr Unternehmen an, den Goldkauf per Post abzuwickeln. Dazu muss der Kunde nur sein Altgold in einem Paket an das Unternehmen senden. Dort wird das Edelmetall geschätzt und der Verkäufer erhält ein entsprechendes Kaufangebot. Was auf den ersten Blick nach einer vermeintlich einfachen und unkomplizierten Transaktion aussieht, beinhaltet bei genauerem Hinsehen jedoch ein enormes Risiko für den Goldverkäufer.
Denn das per Post versendete Altgold ist in der Regel nur bis zu einem Betrag in Höhe von 500 Euro versichert. Wenn das im Paket befindliche Altgold einen höheren Wert aufweist, muss der Verkäufer im Falle eines Verlustes seinen Schaden selbst tragen. Aber auch bei kleineren Beträgen ist der Verkäufer nicht zwangsläufig auf der sicheren Seite. Denn ihm obliegt es, im Falle eines Verlustes nachzuweisen, was sich im Paket befand und welchen Wert es hatte.
Schäden an den versendeten Schmuckstücken
Probleme können jedoch auftreten, wenn der Verkäufer das Kaufangebot ablehnt. Dann erhält der Verkäufer sein Altgold zwar zurück. In vielen Fällen berichten die Betroffenen jedoch, das Beschädigungen an den zurückerhaltenen Schmuckstücken vorlagen. Diese Schäden entstehen zumeist bei der Überprüfung und Schätzung der Schmuckstücke, aber werden in der Regel nicht von den Goldhändlern erstattet.

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