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Donnerstag, den 30. November 2017

Erfolgsgebühr bei Aktienfonds

Darauf sollten Sie achten!


Als Anleger konnte man sich bis vor kurzem noch uneingeschränkt darüber freuen, wenn die Fondsanteile im Kurs stark stiegen. Diese Freude ist allerdings infolge der immer stärker verbreiteten Erfolgsgebühr, die neudeutsch auch gern als Performancegebühr bezeichnet wird, nicht mehr ungetrübt. Durch die Gebühr beteiligt sich die Fondsgesellschaft am Gewinn. Allerdings immer nur dann, wenn ein festgelegter Vergleichsindex, wie beispielsweise der DAX , von dem Aktienfonds zu einem bestimmten Prozentsatz übertroffen wird. Begründet wurde die Einführung von den Fondsgesellschaften mit dem Argument, dass dadurch die Motivation der Fondsmanager gestärkt wird und sich für den Anleger so gleichzeitig höhere Renditen ergeben. Ein Ansatz, der sich natürlich in der Praxis nicht immer bewahrheitet.
Anzahl der erfolgsgebührenpflichtigen Aktienfonds wächst
Die Zahlen einer Erhebung der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger sprechen eine klare Sprache, so fällt die Erfolgsgebühr mittlerweile bei etwa 50 % aller in Deutschland aufgelegten Aktienfonds an. Die Dynamik hinter dieser Zahl wird erst recht deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es vor 8 Jahren noch gerade einmal 3 % waren. Für den Anleger ergibt sich deshalb neben der Verwaltungsgebühr, den Managementgebühren nun oftmals noch eine weitere laufende Kostenstelle beim Thema Aktienfonds. Früher gab es die Abgabe übrigens nur bei professionellen Anlegern, doch nun nimmt die Anzahl im Bereich Privatpersonen immer stärker zu.
Wann muss der Anleger die Erfolgsgebühr entrichten?
Wie zu Beginn erwähnt, wird die Gebühr immer dann fällig, wenn der Fonds im abgelaufenen Geschäftsjahr oder in einem zuvor vereinbarten Zeitraum besonders gut gelaufen oder aber der Vergleichsindex einfach nur noch stärker gefallen ist. Hierfür werden von Seiten der Fondsgesellschaft klare Vorgaben formuliert, beispielsweise wird die Gebühr fällig, wenn ein Vergleichsindex um mehr als 10 % geschlagen wurde. Andere Anbieter nehmen die Gebühr aber bereits in Anspruch, wenn der Index nur getoppt wird, egal mit wie viel Prozent. Alles was über dem vereinbarten Prozentwert liegt wird mit einer Gebühr belastet, die in der Regel zwischen 10 % und 25 % liegt.

Achten Sie auf die High-Water-Mark
Als Anleger sollte man bei einer Erfolgsgebühr vor allem einen Punkt beachten, der sehr wichtig ist. Die Rede ist von der so genannten High-Water-Mark. Ein Begriff, der auch als Verlustvortrag übersetzt wird. Wenn man sich als Anleger für einen Aktienfonds mit einer Erfolgsgebühr entscheidet, dann sollte man unbedingt das Vorhandensein einer High-Water-Mark abklären. Diese bewahrt den Anleger davor, eine Erfolgsgebühr für das letzte Jahr zu bezahlen, da der Fonds in diesem Zeitraum besser abschnitt als der Vergleichsindex, doch nicht in den Anlagejahren davor, wodurch der aktuelle Kurswert die Verluste insgesamt noch nicht ausgeglichen hat. Hält man als Anleger also Anteile an einem Fonds und sind diese seit dem Beginn des Investments trotz des erwähnten Gewinns im aktuellen Jahr noch immer im Minus, zahlt man keine Erfolgsgebühr. Leider ist diese faire Regelung nicht bei allen Aktienfonds vorhanden.
Tipps für Anleger zum Thema Erfolgsgebühr
Neben der gerade erwähnten High-Water-Mark sollte man noch auf weitere Punkte im Zusammenhang mit der Erfolgsgebühr achten:
1. Brutto-Erfolgsgebühr: Diese Form der Gebühr ist für Anleger besonders ärgerlich, denn hier werden bei der Renditeberechnung nicht die jährlich anfallenden Verwaltungskosten abgezogen.
2. Vergleichsindex: Als Anleger sollte man sich beispielsweise in einem Beratungsgespräch genau erklären lassen, warum der jeweilige Index von der Fondsgesellschaft ausgewählt wurde. Ebenfalls sollte man sich die Höhe der Gebühr begründen lassen.
3. Ausgabeaufschlag: Oft werden Aktienfonds, die eine Erfolgsgebühr besitzen, mit einem reduzierten Ausgabeaufschlag angeboten. Für Anleger, die längerfristig investieren möchten, sind aber die laufenden Kosten wichtiger. Ein vergleichbarer Aktienfonds mit Ausgabeaufschlag aber ohne Erfolgsgebühr ist hierbei die bessere Wahl.


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