Auslandskrankenversicherung
Für Urlaubsreisen ins Ausland ist im Vorfeld der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse sehr zu empfehlen. Auch Privatversicherte sollten überprüfen inwieweit ihr Versicherungstarif für Behandlungen im Ausland aufkommt.
Am einfachsten und meist auch günstigsten ist es eine Auslandskrankenversicherung für ein ganzes Jahr abzuschließen. Für Alleinstehende beläuft sich der Beitrag für ein Jahr meist um die 10 Euro. Ein Schutz für die gesamte Familie gibt es bereits für 15 bis 20 Euro. Von einer Auslandskrankenversicherung gemeinsam in einem Paket mit weiteren Reiseversicherungen ist abzuraten.
Auslandsreisen bis 42 Tage am Stück zu günstigem Jahrestarif
Der Versicherungsschutz einer Auslandskrankenversicherung gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres von einer Dauer bis zu 42 Tagen am Stück. Wer länger im Ausland bleibt, beispielsweise aufgrund eines Studiums oder einer Berufstätigkeit, benötigt spezielle Verträge für den Auslandskrankenschutz.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Reisen in Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
(siehe unten)
die entstandenen Kosten, die auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. In den meisten Fällen findet so keine vollständige Kostenerstattung statt. Beispielsweise wird auch ein Rücktransport nach Deutschland von den Kassen generell nicht übernommen. Auch bei Reisen in alle weiteren Länder sind die Kosten vollständig von dem Patienten zu tragen. In all diesen Fällen kann eine private Krankenversicherung einspringen.
Übernahme der Kosten für Rücktransport nach Deutschland
Eine private Krankenversicherung übernimmt bei unvorhergesehenen Krankheitsfällen die Kosten für die medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung sowie für Arznei-, Heil- und Verbandsmittel und schmerzstillende Zahnbehandlungen. Es sollte bei einem Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass eine freie Arzt- und Krankenhauswahl besteht und die private Auslandskrankenversicherung auch den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland und eine Überführung aus dem Ausland bezahlt.
Für die Kosten muss der Versicherte gegebenenfalls in Vorleistung treten. Für die anschließende Erstattung der Kosten benötigt das Versicherungsunternehmen:
- Antrag für die Erstattung,
- Rechnungen und Quittungen im Original,
- Verordnungen falls erfolgt sowie
- die Beipackzettel von Arzneimitteln und
- die Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit eines Rücktransports.
Wichtig für die Kostenerstattung ist auch, dass die in den Versicherungsbedingungen genannte Frist für das Einreichen der Belege, z.B. 3 Monate nach Beendigung der Auslandsreise, eingehalten wird.
Bei einer Erkrankung bzw. einem Unfall im Ausland, bei dem mit höheren Behandlungskosten zu rechnen ist, ist es ratsam das Versicherungsunternehmen vor Ort direkt zu kontaktieren und die Vorgehensweise abzusprechen. Die Versicherung sollte die Kosten dann auch direkt, ohne Vorleistung des Versicherten, übernehmen. Alle Versicherungsunternehmen haben eine Hotline, die 24-Stunden zur Verfügung steht. Ein Rücktransport nach Deutschland sollte auf keinen Fall auf eigene Faust organisiert werden, sonst besteht die Gefahr, dass die Kosten von der privaten Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen teilweise Kosten in folgenden Ländern (Stand: Dezember 2010):
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (mit Einschränkung), Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz (mit Einschränkung), Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland) sowie Zypern (griechischer Teil).