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Freitag, den 01. Dezember 2017

Risikolebensversicherung

Aktualisiert am 30.01.2013


Eine Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich im Todesfall der versicherten Person die Versicherungssumme aus. Mit dem Ende der vereinbarten Laufzeit kommt im Gegensatz zur kapitalbildenden Versicherung, die meist zur Altersversorgung dient, keine Ablaufsumme zur Auszahlung. Deshalb sind die Beiträge auch vergleichsweise günstig. Zudem ist es ratsam sich für einen Vertrag zu entscheiden, bei dem die während der Laufzeit mit dem Risikoanteil der Beiträge von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Überschüsse direkt mit den Beiträgen verrechnet werden, was eine direkte Reduzierung der Beiträge zur Folge hat.
Leistung ausschließlich im Todesfall
Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig von:

  • Alter,
  • Gesundheitszustand (evtl. kommen Risikozuschläge zum Tragen oder der Versicherungsantrag wird abgelehnt, dennoch ist es sehr wichtig, die Fragen ehrlich und sorgfältig zu beantworten),
  • Laufzeit,
  • Höhe der Versicherungssumme und
  • Beruf und Freizeitbeschäftigungen (Rauchgewohnheiten, Hobbys), die besondere Risiken bergen.
Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung, die identische Leistungen aufweist, können bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften oft sehr weit auseinander liegen. Es sollte ein Anbieter mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgesucht werden.
Eine Risikolebensversicherung kommt in Frage für:

  • den Hauptverdiener einer Familie und
  • Kreditnehmer.

Wir haben für Sie mal 2 Top Anbieter in diesem Bereich aufgelistet:


Hannoversche:
Der aktuelle Ab-Beitrag für eine Risikolebensversicherung beträgt ab 3,19 Euro im Monat.
(Versicherungssumme 100.000,-€, Frau/Mann 25 Jahre, Nichtraucher, Vetragslaufzeit 10 Jahre, monatlicher Aufwand bei jährlicher Zahlweise. Beitrag inklusive derzeitiger Überschussbesteiligung.)
Homepage: www.Hannoversche.de/Risikolebensversicherung

ERGO Direkt:
Der aktuelle AB-Beitrag beträgt ab 2,86 Euro im Monat.
(Versicherungssumme 100.000,-€, Frau/Mann 25 Jahre, Nichtraucher, Versicherungsdauer 10 Jahre, monatlicher Aufwand bei jährlicher Zahlweise nach Verrechnung von Gewinn Anteilen).
Homepage: www.Ergodirekt.de/Risikolebensversicherung
Hinterbliebenenversorgung und Kreditsicherheit
Eine Risikolebensversicherung dient in erster Linie ausschließlich der Versorgung der Hinterbliebenen. Beispielsweise ist die Versicherung für einen jungen Familienvater ein sehr sinnvolle Absicherung, um bei seinem Tod und dem Ausfall seines Verdienstes Partner und Kinder abgesichert zu wissen. So kann beispielsweise der plötzliche Unfalltod zu schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen für die Familie führen, besonders auch wenn für das Eigenheim Kredite bestehen.
Einschluss Erhöhungsoption sinnvoll
Wird bei Vertragsabschluss eine Erhöhungsoption (Nachversicherungsgarantie) eingeschlossen besteht die Möglichkeit während der Laufzeit die Versicherungssumme ohne eine erneute Gesundheitsprüfung bei besonderen Ereignissen zu erhöhen. Die Erhöhung der Absicherung kann beispielsweise bei der Vergrößerung der Familie und erhöhtem Versorgungsbedarf sinnvoll sein. Auch bei einer Selbstständigkeit oder einem Immobilienerwerb könnte solch eine Option nützlich sein.
Im Gegensatz dazu ist das Senken der Versicherungssumme in aller Regel jederzeit möglich. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Kinder groß sind und sich mit einer eigenen Berufstätigkeit selbst versorgen. Fällt die Notwendigkeit der Absicherung der Hinterbliebenen weg, und die Laufzeit der Risikolebensversicherung ist noch nicht zu Ende, ist es auch möglich den Vertrag zu kündigen.
Als Versicherungssumme empfehlen Experten für junge Familien das 200- bis 240-fache der Versorgungslücke. Ermittelt wird diese, indem von dem monatlichen Finanzbedarf erworbene Anwartschaften für Hinterbliebenenrenten bei der gesetzlichen Rentenversicherung sowie betrieblichen oder berufsständischen Versorgung sowie andere Einkünfte abgezogen werden.
Gleichbleibende oder fallende Versicherungssumme
Neben der Hinterbliebenenabsicherung ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung vielfach für die Gewährung eines Darlehens Voraussetzung. Der Vertrag ist dann an das Kreditinstitut abgetreten, so dass dieses im Todesfall der versicherten Person die Versicherungsleistung für die vollständige Kreditablösung erhält. In der Regel ist im Versicherungsvertrag in solchen Fällen eine fallende Versicherungssumme vereinbart. Diese nimmt im dem Maß ab, mit dem der Kredit getilgt wird und dient so als Restschuldversicherung.
Bekannt ist auch die Variante einer Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Im Versicherungsvertrag werden zwei oder mehrere versicherte Personen festgelegt. Die Versicherungssumme wird fällig, wenn einer davon verstirbt. Danach erlischt die Versicherung. Ein Vertrag auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung und ist meist günstiger als Einzelverträge.
Kombination mit einer BU als Zusatzversicherung möglich
Bei einer Risikolebensversicherung besteht auch die Möglichkeit als Zusatzversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschließen. Dies kann sinnvoll sein. Von dem Zusatz einer Unfallversicherung sollte abgesehen werden.


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