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Mittwoch, den 15. November 2017

Vermögenswirksame Leistungen (VL-Vertrag)



Mit dem Gesetz zu Vermögenswirksamen Leistungen (VL) möchte der Staat den Vermögensaufbau fördern. Das Recht auf VL hat jeder Arbeitnehmer. Monatlich können mit einem VL-Vertrag bis maximal 40 Euro im Monat angelegt werden. Dieser Sparbetrag wird teilweise oder vollständig vom Arbeitgeber gezahlt. In den jeweiligen Tarifverträgen ist festgelegt wie hoch der Anspruch für VL-Leistungen ist. Wird nur ein Teil gezahlt, kann der Arbeitnehmer bis zum Maximalbetrag aufstocken.
Voraussetzungen für einen VL-Vertrag sind:

  • der Arbeitgeber überweist die VL-Leistung inklusive der eventuellen Aufstockung durch den Arbeitnehmer direkt auf den VL-Vertrag und
  • es besteht eine Sperrfrist von 7 Jahren, wovon 6 Jahre eingezahlt wird und bis zu einem weiteren Jahr ruht der Vertrag.
Folgende Anlageformen sind als VL-Vertrag möglich:

  • Banksparvertrag
  • Fondssparvertrag
  • Bausparvertrag

Weitere grundsätzliche Möglichkeiten der VL-Anlage sind eine Lebensversicherung (ist jedoch wenig sinnvoll) und in individuellen Fällen die betriebliche Altersvorsorge.

Sichere Zinsen bei Banksparvertrag
Bei einem Banksparvertrag sind von Beginn an, die Höhe der Zinsen für die gesamte Laufzeit des VL-Vertrags festgelegt. Diese Anlagevariante ist besonders für konservative Anleger von Interesse. Für den Sparvertrag entstehen keine Kosten.
Anlage in Wertpapiere mit einem Fondssparvertrag
Mit einem Sparvertrag in Investmentfonds wird die monatliche VL-Leistung verwendet, um Anteile an einem Fonds zu kaufen. Es kann dafür nur ein Fonds ausgewählt werden, der speziell für VL-Verträge zugelassen ist. Sinnvoll ist es, sich für einen Fondssparvertrag ohne Ausgabeaufschlag zu entscheiden.
Bis zu einem zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten kann die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden. Für Einzahlungen von maximal 400 Euro im Jahr kann eine staatliche Zulage von 20 %, d.h. maximal 80 Euro beantragt werden.
Für potenzielle Immobilienbesitzer: der Bausparvertrag
Mit einem Bausparvertrag kann für eine Investitionen in Immobilien gespart und zusätzlich ein Anspruch auf ein Bauspardarlehen erworben werden. Bei Abschluss wird ein Prozent der Bausparsumme als Abschlussgebühr berechnet. Die VL-Leistung kann auch für die Tilgung eines Bauspardarlehens verwendet werden.
Als staatliche Zulage kann bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 17.900 Euro bei Singles bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden. Für einen jährlichen Einzahlungsbetrag von bis zu 470 Euro beläuft sich die staatliche Zulage auf 9 % bzw. maximal auf 43 Euro.
Werden neben den VL-Leistungen weitere Einzahlungen von mindestens 512 bzw. 1.024 Euro p. a. auf den Bausparvertrag getätigt, kann bei einem zu versteuernden Einkommen bis 25.600 Euro / 51.200 Euro die Wohnungsbauprämie von 45,06 Euro / 90,11 Euro beantragt werden.


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