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Mittwoch, den 13. Dezember 2017

Riester Rente

In der Regel sollte man sich auf das Rentenalter freuen, doch wer nicht ausreichend vorgesorgt hat, hat Anlass zur Sorge. Nicht selten reicht die staatliche Rente gerade einmal für das monatliche Auskommen, Wünsche die man sich im Alter erfüllen möchte, sind dann aber nicht mehr zu finanzieren. Daher lohnt es sich, schon in jungen Jahren genau zu schauen, wie man die eigene Rente aufstocken kann. Grundsätzlich gilt dabei: je früher eine Zusatzrente abgeschlossen wird, umso höher ist später die monatliche Auszahlung.

Rentenzusatzversicherungen gibt es mittlerweile unzählige, hier den Überblick zu behalten ist gar nicht so einfach. Ein staatlich gefördertes Modell ist die Riester Rente. Die Bezeichnung „ Riester Rente “ geht dabei auf Walter Riester zurück. Als im Jahr 2000/2001 die Rentenversicherung reformiert wurde, schlug Walter Riester (damals Minister für Arbeit und Sozialordnung) das Modell der privaten Altersvorsorge vor. Dabei wird die Riester Rente vom Staat mit Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert.
Der Abschluss der Riester Rente ist eine rein freiwillige Rentenform. Umgangssprachlich wird heute auch sehr häufig der Begriff „riestern“ verwendet.
Definition der Riester Rente
Grundsätzlich kann jede Person die private Altersvorsorge fördern und absichern, in dem er die Riester Rente abschließt und dafür staatliche Förderungen erhält. Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung beispielsweise, hier erhält man keine staatlichen Leistungen.
Die Vorteile der Riester Rente: der Anbieter der Riester Rente muss garantieren, dass ab dem Beginn der Auszahlung die komplett eingezahlte Summe bereitsteht. Auch bei längerer Arbeitslosigkeit wird das angesparte Kapital nicht auf den Lebensunterhalt angerechnet. Hat man während der Beitragszahlungen ein Kapital angespart, dann ist dies während der Sparphase von möglichen Pfändungen ausgenommen. Möglich ist auch Wechsel des Anbieters oder ein Tarifwechsel innerhalb des gleichen Anbieters. Hierbei ist aber zu beachten, dass Gebühren anfallen können, welche das angesparte Kapital minimieren. Die Zulagen des Staates sind dabei konkret die Altersvorsorgezulage und der Sonderausgabenabzug.
Wer ist berechtigt die staatlichen Förderungen in Anspruch zu nehmen?
Der Personenkreis, welcher berechtigt ist, Förderungen in Anspruch zu nehmen, ist gesetzlich geregelt: Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige (unter Umständen), Personen, welche ein Kind erziehen, dabei werden aber nur die ersten drei Jahre angerechnet, Personen, die Arbeitslosengeld erhalten (auch ALG II Empfänger), Personen, welche eine pflegerische Tätigkeit ausüben, dies aber nicht beruflich, zum Beispiel wer einen Angehörigen zuhause pflegt, Wehrdienstleistende und auch Zivildienstleistende, erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen, alle Ehepartner des Zulagenberechtigten, sowie geringfügig beschäftigte Personen, wenn sie auf die Beitragsfreiheit verzichten.
Was muss man beachten?
Zu beachten ist bei diesem Altersvorsorgemodell, dass die angesparte Riester Rente , also deren Auszahlungen, voll versteuert werden müssen. Werden die Zulagen und Vergünstigungen nicht sinngemäß verwendet, kann eine Rückzahlung der Förderungen erfolgen. Der Riester Vertrag kann weder abgetreten werden und auch nicht verpfändet werden. Zu beachten ist auch, dass nur bestimmte Sparformen in den Bereich der Riester Rente fallen. Diese sind ein Banksparplan, Pensionskasse und Pensionsfond, Fondsgebundene Rentenversicherungen, sowie der Fondssparplan . Auch die klassische private Rentenversicherung ist berechtigt, Riester gefördert zu werden.

Zusätzliche Informationen zur Riester Rente
Die Eigenheimrente, auch „Wohn-Riester“ genannt, integriert die eigene Wohnimmobilie in die private Rentenversicherung. Wer einen Riester Rente Vertrag besitzt, kann bis zu 100 % des angesparten Kapitals in einen Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie investieren. Auch gibt es die Möglichkeit, die für ein Darlehen eingesetzten Tilgungsleistungen steuerlich fördern zu lassen.
Voraussetzungen sind lediglich, dass die Immobilie in Europa liegt, zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und nach dem 31. Dezember 2007 hergestellt oder angeschafft wurde.

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