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Freitag, den 01. Dezember 2017

Rechtsschutzversicherung



Eine Rechtsschutzversicherung dient zur Abrundung des Versicherungsschutzes, wenn alle anderen wichtigen Lebensrisiken versichert sind. Die Versicherung übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten die Kosten für

  • Rechtsanwalt (inkl. Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird),
  • Gerichtsgebühren sowie
  • Gutachten und Sachverständige (wenn von Gericht angeordnet).
Der Rechtsanwalt sollte frei wählbar sein. Versichert sind je nach Vertragsart beispielsweise die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen, Vertragsangelegenheiten und die Verteidigung gegen den Vorwurf von fahrlässigem Verhalten. Nicht übernommen werden grundsätzlich baurechtliche Streitigkeiten sowie Klagen zum Familien- und Erbrecht (Ausnahme erste Beratung). Auch für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen greift nur eine private Haftpflichtversicherung .

Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnung
Für folgende Bereiche gibt es Rechtsschutzversicherungen:
- Privat
z. B. Probleme mit dem Reiseveranstalter, Einkommensteuerangelegenheiten, Durchsetzung von Berufsunfähigkeit, Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen (nicht vorsätzliche) Körperverletzung und Ordnungswidrigkeiten
- Beruf
(fast immer in Kombination mit der Privatrechtsschutz)
z. B. Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, Streitigkeiten bei der Zeugniserteilung und über das Arbeitsentgelt
- Verkehr
(Der Vertrag gilt auch für Mieter von Wagen, Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie alle berechtigen Fahrer und Insassen.)
z. B. Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, bei Streit mit der Kfz-Werkstatt, Problemen mit der Fahrerlaubnis, Verteidigung wegen des Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr und Ordnungswidrigkeiten, wie Bußgeldbescheid bei Tempoüberschreitung
- Wohnung
(Für Eigentümer und Mieter von privat genutzten Wohneinheiten.)
z. B. Nachbarschaftskonflikte, Grundsteuerangelegenheiten, Streit mit dem Vermieter
wegen Mietminderung)
Weitere Rechtsschutzversicherung gibt es für Vermieter, Selbstständige und Unternehmen.
Der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung gilt jeweils für den Versicherungsnehmer, seinen Ehe- oder Lebenspartner (nicht eheliche Partner sollten mit in den Vertrag eingetragen werden) sowie unverheiratete Kinder bis zu einer bestimmte Altersgrenze bzw. bis zur ersten beruflichen Tätigkeit.
Assistance-Leistungen ergänzen vielfach den Versicherungsschutz
Neben der Kostenübernahme bei einem Rechtsstreit zählen zunehmend auch ergänzende Dienstleistungen (Assistance- Leistungen) zum Versicherungsumfang. Es erfolgt dabei keine Anrechnung auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Zu den Assistance-Leistungen zählen beispielsweise, losgelöst von einem Versicherungsfall, eine telefonische Beratung durch einen Anwalt oder auch eine Online-Rechtsberatung. Dies stellt für die Versicherten in aller Regel einen echten Mehrwert da. Denn in vielen Fällen möchten sie sich über ihr Recht informieren, aber nicht gleich Klage einreichen. Eine schnelle Einschätzung des Rechtsproblems sowie eine Beurteilung der Erfolgsaussichten für eine Weiterverfolgung möglicher Ansprüche ist vielen Versicherten zunächst ausreichend. Manche Tarife schließen auch eine Mediation (Verfahren zur Streitbeilegung) im Familien- und Erbrecht mit ein.
Große Tarifauswahl erfordert einen genauen Blick in den Leistungsumfang
Am Markt existiert eine Vielzahl von unterschiedlichen Tarifen und die Bandbreite der Beiträge ist sehr weit.
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass es auch im Bereich Kapitalanlagen zunehmend zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann. Wem in solchen Fällen Rechtsschutz wichtig ist, sollte darauf achten, dass Kapitalanlegerklagen mitversichert sind.
Als Deckungssummen wird empfohlen:


  • allgemein mindestens 250.000 Euro,
  • weltweit mindestens 25.000 Euro und
  • für Kaution allgemein und weltweit mindestens 100.000 Euro

Bei vielen Verträgen gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten bis Kosten übernommen werden. Eine Ausnahme sind Verkehrsunfälle. Bei einer kombinierten Rechtsschutzversicherung für die Bereiche Privat, Beruf und Verkehr ist mit einem Beitrag von 175 bis 200 Euro jährlich zu rechnen.
Deckungszusage vor Rechtsstreit einholen
Vor einem Rechtsstreit und der Beauftragung eines Anwalts empfiehlt es sich bei der Rechtsschutzversicherung eine Bestätigung über die Kostenübernahme einzuholen (Deckungszusage). Dies geschieht meist nach dem Erstgespräch mit dem Anwalt. Eine Deckungszusage wird nur erteilt, wenn die Klage nach Ansicht der Versicherung Aussicht auf Erfolg haben könnte. Erfolgt die Einholung der Deckungszusage durch den Anwalt, stellen manche dafür eine Rechnung in nicht unerheblicher Höhe, die nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Dies sollte im Vorfeld geklärt werden.


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