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Mittwoch, den 13. Dezember 2017

Rürup Rente

Die Renten sind nicht mehr sicher, diese und ähnliche Schlagzeilen waren lange und sind auch immer wieder, den Medien zu entnehmen. Nachdem die Rentenreform verabschiedet wurde, traten immer mehr zusätzliche Angebote der Altersvorsorge auf den Markt.
Die private Altersvorsorge bekam einen immer höheren Stellenwert. Auch der Staat beteiligt sich und fördert verschiedene Modelle der Altersvorsorge, so auch die Rürup Rente . Sie wurde später als die Riester Rente entwickelt und vom Ökonomen Bert Rürup ins Leben gerufen. 2005 ging die Rürup Rente dann an den Start. Die Rürup Rente wird aus privaten Mitteln finanziert, aber während der Sparphase steuerlich begünstigt, während der Auszahlung muss die Rürup Rente allerdings voll versteuert werden. Die Rürup Rente ist eine Leibrente und kann auch ausschließlich zu Rentenzwecken verwendet werden. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgegeben, um einen Missbrauch der staatlich geförderten Rente auszuschließen. Sie wird nur als konventionelle Kapital- Rentenversicherung angeboten, oder als Fondsgebundene Rentenversicherung.

Für wen ist die Rürup geeignet, bzw. gedacht?
Die Rürup Rente eignet sich besonders für Selbständige. Doch warum ist das so? Selbständige unterliegen in der Regel einer relativen hohen Steuerbelastung. Mit der Rürup Rente bekommen sie die Möglichkeit eine steuergünstige Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.
Doch auch für Angestellte bietet die Rürup Rente Vorteile. Sie können mit dieser Rentenform ein zusätzliches Vermögen für das Rentenalter ersparen und profitieren dabei ebenfalls von Steuervorteilen. Da die Rürup Rente erst im Rentenalter ausgezahlt werden kann, - die Kündigung oder der Austritt aus einer abgeschlossenen Rürup Rente ist nicht möglich -, kann das angesparte Geld nicht auf Arbeitslosengeld angerechnet werden. Dabei muss der Vertrag aber vor Beginn der Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden.
Wichtige Aspekte der Rürup Rente
Wer einen Vertrag über eine Rürup Rente abschließt, kann sich ein sicheres Vermögen für das Alter aufbauen und die staatliche Rente um einiges aufbessern. Das bereits angesparte Kapital der Versicherung bleibt bei Arbeitslosigkeit unberührt und wird nicht auf den Lebensunterhalt angerechnet. Während der Ansparphase kann das angesparte Kapital nicht gepfändet werden und auch bei der späteren Auszahlung sind nur die Beiträge pfändbar, welche über der pfändungsfreien Grenze liegen. Die Rürup Rente ist eigentlich eine Leibrente. Das bedeutet, stirbt der Versicherungsnehmer, dann verfällt das angesparte Geld. Mittlerweile bieten aber auch einige Anbieter die Möglichkeit einer Zusatzversicherung als Hinterbliebenen Rente. Diese sind aber dann nicht steuerlich begünstigt. Die Auszahlung der Rürup Rente erfolgt frühestens mit dem 60. Lebensjahr. Eine Rentengarantiezeit gewährt diese Rentenform nicht.
Wie verteilt sich die Steuer auf die Rürup Rente?
Wer im Jahr 2005 einen Vertrag der Rürup Rente abgeschlossen hat, muss diese mit Beginn der Auszahlung mit 50% versteuern. Die Versteuerung steigt jährlich um 2%. Bis zum Jahr 2040 müssen dann die Auszahlungen mit 100% versteuert werden. Sinn der Sache ist, dass mit den kommenden Jahren Arbeitnehmer deutlich entlastet werden sollen, Rentner hingegen vermehrt in die Steuerpflicht genommen werden sollen. Beispiel:
Wer im Jahr 2015 die Rentenphase beginnt, muss seine Rente mit 70% versteuern und würde dann bis zum Jahr 2024 bei einem Steuerprozentsatz von 84% liegen.

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