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Mittwoch, den 08. November 2017

Sterbegeldversicherung



Eine Sterbegeldversicherung soll die Kosten für eine Bestattung sichern. Ihre Laufzeit geht daher bis zum Lebensende. Die Versicherungssumme wird dann an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Der Name der Versicherung nimmt Bezug auf das Sterbegeld, welches bis 2004 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Todesfall eines Versicherungsmitglieds war.
Kleine Kapitallebensversicherung
Im Grunde ist eine Sterbegeldversicherung eine kleine abgespeckte Kapitallebensversicherung. Die Versicherungssumme beläuft sich meist auf 5.000 Euro, in manchen Fällen auch auf bis zu 10.000 Euro. Die Beiträge erscheinen Verbrauchern häufig niedrig. Im Vergleich zur Leistung der Versicherung sind sie das aber in aller Regel nicht. Ein großer Teil der Beiträge geht in den Risikoschutz und die Verwaltungskosten.
Eine Beitragszahlung erfolgt meist bis zum Lebensende. Je älter das Einstiegsalter ist, desto höher sind die Beiträge. Meist ist ein Einstieg bis zum 68. Lebensjahr möglich. Dann jedoch aufgrund des erhöhten Sterblichkeitsrisikos zu einem wesentlich höheren Beitrag, als bei einem Abschluss bereits in jungen Jahren.
Wartezeit oder Gesundheitsfragen
In den meisten Fällen gibt es eine Wartezeit von 3 Jahren. Stirbt der Versicherte während dieser Zeit greift die Versicherung nicht. Es werden lediglich die bereits eingezahlten Beiträge, unter Abzug der Risikoanteile und Verwaltungskosten, ausgezahlt. Einzige Ausnahme ist ein Tod bei Unfall während der Wartezeit. Versicherungen mit Tarifen ohne Wartezeit entscheiden erst nach der Beantwortung von Gesundheitsfragen, ob sie den Versicherten annehmen.
Versicherung meist nicht sinnvoll
Die Verbraucherschützer sind sich einig: Eine Sterbegeldversicherung ist in der Regel nicht sinnvoll. Die Versicherten zahlen in den meisten fällen deutlich mehr ein, als das die Verbliebenen im Leistungsfall als Auszahlung erhalten.
Alternativen für eine Sterbegeldversicherung sind eine Risikolebensversicherung und die „normale“ Geldanlage .

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