Mehrheit der Banken verschweigt weiterhin die Höhe der Provisionen
31.01.2011 - Mehrheit der Banken verschweigt weiterhin die Höhe der ProvisionenMehrheit der Banken verschweigt weiterhin die Höhe der Provisionen
Seit dem Jahr 2006 sind die Banken eigentlich verpflichtet, sämtlich Kosten, die beim Kauf eines Anlageprodukts anfallen, dem Kunden offenzulegen. Zu diesen Kosten gehören auch die Provisionen, die sie vom Emittenten des Anlageproduktes erhalten. Dazu zählen beispielsweise die Gelder, die sie von einer Fondsgesellschaft für den Verkauf und die Verwaltung ihrer Fondsanteile kassieren.
Wie aber aus einem aktuellen Bericht der
Frankfurter Rundschau
hervorgeht, tun sich die deutschen Banken mehrheitlich noch sehr schwer mit der Offenlegung von Provisionen. Insbesondere die sogenannten „Kick Backs“, die die Banken von den Fondsgesellschaften erhalten, werden sehr häufig dem Kunden verschwiegen. Darunter versteht man Verwaltungsgebühren, die der Kunde zunächst an die Fondsgesellschaft zahlt, die dann aber anteilig von der Fondsgesellschaft an die Bank zurückgegeben werden.
Unklare Rechtsprechung
Schuld an dieser Situation ist vor allem die unklare Rechtsprechung. So hat der Bundesgerichtshof (
BGH
) entschieden, dass ein Anleger den Kauf eines Anlageproduktes rückgängig machen darf, wenn ihm von der Bank verdeckte Provisionen verschwiegen wurden. Demgegenüber wird allerdings Kunden, die ihre Anlageprodukte bei einem Finanzvermittler erworben haben, dieses Recht vom BGH nicht zugestanden.
Darüber hinaus geht aus der Rechtsprechung auch hervor, dass Kreditinstitute ihre Kunden nicht darüber aufklären müssen, wenn sie ihnen Anlageprodukte (z.B.
Zertifikate
), die sie zuvor mit Rabatt eingekauft haben, zum vollen Preis weiterverkaufen. Nach Ansicht des BGH handelt es sich in diesem Fall nämlich nicht um ein Vermittlungsgeschäft, sondern um ein Kommissionsgeschäft. Die unklare Rechtsprechung sorgt daher auch dafür, dass die Kunden in den meisten Fällen auf eine Klage gegen Banken oder Vermittler lieber verzichten.
Beratungsprotokolle helfen nicht
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale helfen auch die seit dem Jahr 2010 gesetzlich vorgeschriebenen
Beratungsprotokolle der Banken
in diesem Fall nicht weiter. Denn auch in diesen Protokollen werden in der Regel keine oder nur unzureichende Informationen zu den Vorteilen, die sich aus einem Verkauf für die Bank ergeben, festgehalten.
ING-Diba und MLP sind positive Ausnahmen
Die Frankfurter Rundschau weißt in ihrem Bericht aber ausdrücklich darauf hin, dass es auch positive Ausnahmen bei der Offenlegungspraxis gibt. So stellt die
Direktbank ING-Diba
ihren Kunden ein Infoblatt mit allen anfallen Kosten zur Verfügung. In diesem ist auch aufgeführt, welche Vorteile sich aus dem Geschäft für die Bank ergeben. Auch der Finanzdienstleister MLP geht offen mit den Thema Provisionen um und gibt genau an, was er an einem Verkauf verdient. Dies sind zwei positive Beispiele, von denen zu hoffen bleibt, dass die anderen Kreditinstitute und Finanzdienstleister diesen möglichst bald folgen werden.
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