Bundesrat billigt Anlegerschutzgesetz – Beipackzettel für Geldanlagen
20.03.2011 - Bundesrat billigt Anlegerschutzgesetz – Beipackzettel für GeldanlagenBundesrat billigt Anlegerschutzgesetz – Beipackzettel für Geldanlagen
Am Freitag hat der Bundesrat das von der Regierung vorgelegte Anlegerschutzgesetz gebilligt, mit dem weitreichende Veränderungen in Bezug auf Finanzprodukte beschlossen wurden. So muss künftig von Finanzdienstleistern ein sogenannter Beipackzettel zur Verfügung gestellt werden, der die Risiken einer bestimmten Geldanlage auf verständliche Weise beschreibt und damit den Anlegern mehr Transparenz bietet. Darüber hinaus müssen die verschiedenen Banken ihre Bankberater bei der Aufsichtsbehörde BaFin registrieren lassen, wie aus einem Bericht von „focus.de“ hervor geht.
Auch die Änderungen für offene Immobilienfonds wurden nun abgesegnet
Neben den oben genannten Änderungen werden gerade für die offenen Immobilienfonds weitreichende Modifikationen in Kraft treten. So gilt künftig für Immobilienfondsanteile eine Kündigungsfrist von 12 Monaten, nachdem die tägliche Rücknahme-Pflicht während der großen Finanzkrise zu erheblichen Liquiditätsproblemen geführt hatte, weil institutionelle Anleger in großen Mengen Kapital abzogen. Wer in Zukunft zudem Anteile an einem
offenen Immobilienfonds
kauft, muss diese mindestens 2 Jahre halten, wobei Anteile von bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr auch weiterhin jederzeit zurückgeholt werden dürfen, was vor allem für Kleinanleger interessant ist.
Der Gesetzentwurf wurde von der Finanzbranche heftig kritisiert
In der Finanzbranche regte sich bereits heftige Kritik gegen das Gesetz, als es im
Februar vom Bundestag verabschiedet wurde
. So sprach sich Sparkassen-Präsident Heinrich Haasis vor allem gegen das neue Berater-Register aus, welches hauptsächlich Bürokratie-Kosten mit sich bringe, jedoch für die Anleger nur von geringem Nutzen sei. Wie die neuen Maßnahmen auf die Kapitalmärkte wirken werden, ist nur schwer zu prognostizieren, wobei zu hoffen bleibt, dass durch die neuen Regelungen offene Immobilienfonds nicht plötzlich als unattraktiv gelten.
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