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Freitag, den 08. Mai 2015

Finanzausschuss billigt Verbesserungen zum Anlegerschutz

09.02.2011 - Finanzausschuss billigt Verbesserungen zum Anlegerschutz


Finanzausschuss billigt Verbesserungen zum Anlegerschutz

Im Zuge der großen Wirtschafts- und Finanzkrise kam immer wieder auch der Vorwurf einer qualitativ nicht fachgerechten Anlageberatung auf. Diesem Problem ist die Bundesregierung nun zu Leibe gerückt und hat im Finanzausschuss des Bundestages ein Maßnahmenpaket gebilligt, welches nach einer Abstimmung im Parlament schon bald gesetzliche Wirklichkeit werden könnte. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört beispielsweise die Einführung eines Registers für Anlageberater, in dem künftig Beschwerden über Falschberatung durch einzelne Berater gespeichert werden. Auf diese Weise sollen Fehler im Umgang mit dem Kapital von Kunden eingedämmt werden, zumal bei Verstößen der Berater sogar ein Einsatzverbot von der BaFin verhängt werden kann.

Viele weitere Einzelmaßnahmen geplant

Neben der Einführung des Registers plant die Bundesregierung nun auch die Pflicht eines Beipackzettels, in dem die Banken die Risiken, die Renditechancen und etwaige Besonderheiten einer bestimmten Geldanlage verständlich und genau beschreiben müssen. Ferner soll das „heimliche Anschleichen“ bei Firmenübernahmen eingedämmt werden und die offenen Immobilienfonds erhalten eine Reform, nach der die Schließung solcher Fonds aufgrund von Liquiditätsmängeln künftig unnötig wird, so die Hoffnung der Bundesregierung. Als zusätzliche Maßnahme soll auch der graue Kapitalmarkt einer weiteren Regulierung unterworfen werden, um große Ausfallrisiken zukünftig zu vermeiden.

Kritik von Opposition und Kreditinstituten

Nachdem der Finanzausschuss des Bundestags die Maßnahmen heute verabschiedet hat, geht man allgemein davon aus, dass auch der Bundestag am Freitag zustimmen wird. Lediglich die Zustimmung im Bundesrat ist bisher nicht gewiss, denn dort hat das Regierungslager keine eigene Mehrheit mehr. Die Opposition kritisierte die geplanten Reformen als unzureichende Einzelmaßnahmen und übte entsprechende Kritik an der Zusammenstellung. Speziell gegen das Melderegister für Anlageberater hatten auch die Kreditinstitute Bedenken angemeldet und diese Regelung als „bürokratisches Monster“ verurteilt. So bleibt nun abzuwarten, wie das Votum in Bundestag und Bundesrat ausfallen wird und ob die Maßnahmen in der jetzigen Form letztlich auch zu Gesetzen werden, oder ob die Opposition doch noch Änderungen erreicht.

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