Bei einem Streit um Anlageberatung muss der Rechtsschutz zahlen
04.08.2010 - Bei einem Streit um Anlageberatung muss der Rechtsschutz zahlen
Bei einem Streit um Anlageberatung muss der Rechtsschutz zahlen
Ein Anleger, der durch eine falsche Anlageberatung geschädigt wurde und deshalb die Rückabwicklung des Vertrages gerichtlich durchsetzen möchte, kann auf Zahlungen seiner Rechtsschutzversicherung bauen, sofern die Versicherungsbedingungen dies nicht ausdrücklich ausschließen. Diese Entscheidung (Az.: I-4 U 131/09) traf das OLG Düsseldorf und deutete damit an, dass die Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung ihre Leistungsausschlüsse sehr detailliert verfassen müssen, damit diese letztlich auch wirklich greifen.
Ein Anleger, der durch eine falsche Anlageberatung geschädigt wurde und deshalb die Rückabwicklung des Vertrages gerichtlich durchsetzen möchte, kann auf Zahlungen seiner Rechtsschutzversicherung bauen, sofern die Versicherungsbedingungen dies nicht ausdrücklich ausschließen. Diese Entscheidung (Az.: I-4 U 131/09) traf das OLG Düsseldorf und deutete damit an, dass die Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung ihre Leistungsausschlüsse sehr detailliert verfassen müssen, damit diese letztlich auch wirklich greifen.
Der vorliegende Fall – stiller Gesellschafter wollte Rückabwicklung
Im vorliegenden Fall ging es um einen Versicherten, der als stiller Gesellschafter Anteile an einem Unternehmen erworben hatte. Nach einiger Zeit stellt er jedoch fest, dass er falsch beraten worden ist und wollte die Rückabwicklung des Kaufs gerichtlich durchsetzen. Zu diesem Zweck nahm er seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch, die sich jedoch mit Hinweis auf die Versicherungsbedingungen weigerte, die Kosten für das Gerichtsverfahren zu übernehmen. Nach den Versicherungsbedingungen sei der Rechtsschutz nämlich ausgeschlossen, wenn es um das Recht von Handelsgesellschaften, stillen Gesellschaften und den Gesellschaften bürgerlichen Rechts geht, hieß es von Seiten der Versicherung.
Das OLG Düsseldorf folgte der Argumentation des Mannes
Das Oberlandesgericht Düsseldorf kam zu der Entscheidung, dass die Versicherungsbedingungen hier sehr eng auszulegen seien, denn es gehe hierbei nicht direkt um das Recht der stillen Gesellschaften, sondern lediglich um die Rückabwicklung eines Kaufgeschäftes und dieses sei durch die Versicherungsbedingungen sicherlich nicht ausgeschlossen worden. Aus diesem Grund müsse die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten zahlen und den Versicherten entsprechend unterstützen, hieß es in der Urteilsbegründung. Für Anleger könnte dieses Urteil in Zukunft große Bedeutung haben, denn so ist es wesentlich einfacher, bei falscher oder fehlerhafter
Anlageberatung
vor Gericht zu ziehen, falls man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.
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