Wie ermittelt sich der Wert eines Optionsscheins während der Bezugsfrist?
Der Optionsinhaber besitzt die Möglichkeit, solange die Bezugsfrist des Optionsscheins nicht abgelaufen ist, diesen weiter zu verkaufen. Für den Handel mit Optionsscheinen ist es deshalb unerlässlich den aktuellen Wert eines Optionsscheins ermitteln zu können. Dieser Wert setzt sich aus zwei Faktoren zusammen. Zunächst muss der innere Wert eines Optionsscheins berechnet werden. Wenn der Basispreis einer Kaufoption oberhalb des aktuellen Marktpreises des Basiswertes liegt, ist der innere Wert der Option immer Null. In diesem Fall würde man nämlich immer auf eine Ausübung seines Optionsrechts verzichten. Falls bei einer Kaufoption jedoch der Marktpreis des Basiswertes oberhalb des Basispreises liegt, ergibt sich der innere Wert des Optionsscheines als positive Differenz zwischen Marktpreis und Basispreis. Genau umgekehrt erfolgt die Berechnung des inneren Wertes einer Verkaufsoption. Hier beträgt der innere Wert Null, wenn der aktuelle Marktpreis oberhalb des Basispreises liegt. Ansonsten berechnet sich der innere Wert ebenfalls als positive Differenz zwischen Marktpreis des Basiswertes und dem Basispreis.
Neben dem inneren Wert ist der Zeitwert entscheidend für die Berechnung des Wertes eines Optionsscheins. Der Höhe des Zeitwertes richtet sich nach der Laufzeit eines Optionsscheins und den innerhalb dieser Laufzeit erwarteten Preisschwankungen des Basiswertes. Für einen
Optionsschein
mit langer Laufzeit, muss der Käufer mehr zahlen, da die Gewinnchancen für den Optionsinhaber höher sind, je länger der Schein läuft. Mit zunehmender Haltedauer sinkt der Zeitwert und damit auch der Wert des Optionsscheins. Am Ende der Laufzeit beträgt der Zeitwert Null, der Wert des Optionsscheins entspricht somit seinem inneren Wert. Der Zeitwert fällt nicht linear ab, sondern sinkt zum Ende der Laufzeit überproportional stark. Dadurch verliert ein Optionsschein in den letzten Monaten überproportional an Wert. Die Kennziffer Theta gibt an, um wie viel sich der Zeitwert eines Optionsscheins mit zunehmendem Ablauf der der Bezugsfrist verringert.
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