Welcher Personenkreis wird durch die Einlagensicherung geschützt?
Die gesetzliche Einlagensicherung richtet sich vornehmlich an Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz schreibt ferner vor, welche Personengruppen und Einrichtungen von den Erstattungsansprüchen der Einlagensicherung ausgenommen sind. Dazu zählen insbesondere öffentliche Haushalte, andere Banken und Versicherungen sowie Personen, die in leitender Funktion bei der insolventen Bank tätig waren.
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