Mehr Transparenz bei Finanzberatung
09.10.2011Banken sind seit dem Juli 2011 gesetzlich verpflichtet, bei der Anlageberatung immer auch ein Informationsblatt an den Kunden zu überreichen. Hierin sollen die wichtigsten inhaltlichen Punkte zum jeweiligen Finanzprodukt kurz und vor allem leicht verständlich aufgelistet werden. Welche Risiken, welche Chancen und natürlich welche Kosten kommen auf den Anleger zu, Antworten auf diese Fragen werden in dem Dokument fortab beschrieben. Für Kunden ergibt sich dadurch ein höherer Schutz bei der Beratung zu Finanzprodukten.
Ziel der Informationsblätter
Als Anleger ist man bei einer Entscheidung über Finanzprodukte mit zahlreichen Fakten und Daten konfrontiert. Durch die Zusammenfassung der dargelegten Punkte in einem Dokument mit zwei oder wenig mehr Seiten sind die Informationen einfacher zu verstehen. Zudem können Anleger mittels der Informationsblätter die zahlreichen Anbieter von Finanzprodukten besser vergleichen. Wie bei einem Beipackzettel in Bereich der Medikamente sind Vor- und Nachteile der jeweiligen Anlage schnell ersichtlich.
Verschiedene Arten von Informationsblättern
Für reichlich Verwirrung rund um das Thema der neuen Informationsblätter sorgen aber die verschiedenen Abkürzungen. Als Anleger sollte man wissen, dass unter der Abkürzung WA, die wesentlichen Anlegerinformationen verstanden werden. Diese werden beispielsweise bei offenen Investmentfonds mit herausgegeben. Weitere Bezeichnungen für diese Form der Informationsblätter sind die englischen Bezeichnungen Key Investor Documents (KID) oder auch Key Investor Information Documents (KIID). Zudem gibt es noch das so genannte Produktinformationsblatt (PiB), das unter anderem bei Produkten wie
Zertifikaten
oder
Anleihen
ausgehändigt wird.
Bessere Vergleichbarkeit erreichen
In der Vergangenheit haben zahlreiche Banken bereits Produktinformationsblätter entwickelt und sie ihren Kunden ausgehändigt. Allerdings hatten Verbraucherschutzorganisationen immer wieder festgestellt, dass sich die Blätter inhaltlich und im Aufbau stark unterscheiden. Dies soll nun durch die neuen Informationsblätter abgestellt werden. Für Anleger sollen die Finanzprodukte damit wesentlich transparenter werden.
Was muss in einem Informationsblatt stehen?
Zu den wichtigsten Punkten, die in einem Informationsblatt aufgeführt werden müssen, gehören:
- Funktionsweise des Produkts
- Risiken
- Form des Finanzprodukts
- mögliche Erträge bei unterschiedlichen Marktlagen
- Kosten der Anlage
-
Aussichten für Rückzahlung des Kapitals
Zusätzlich müssen die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) eine Risikoeinschätzung in Form von unterschiedlichen Klassen bezüglich des jeweiligen Investmentfonds enthalten. Der Fonds wird dadurch in eine Risikostufe eingeteilt. Die Klassifizierung beinhaltet dabei sieben verschieden Risikostufen. Dabei gilt, dass das geringste Risiko bei der Stufe eins vorhanden ist, wohingegen die Risikostufe sieben das höchste Risiko beinhaltet. Kritisch dabei ist aber, dass die Risikoeinschätzung anhand der Kursschwankungen des Fonds in der Vergangenheit vorgenommen wird. Ein sicherer Rückschluss auf die Zukunft ist dies natürlich nicht, allenfalls eine Orientierung.
Informationsblätter im Internet
Wenn der Anlageberater eine Kaufempfehlung für ein bestimmtes Produkt abgibt, muss er gleichzeitig das Produktinformationsblatt mit aushändigen. Allerdings ist es auch möglich, dass er nur die Internetadresse benennt, unter der die spezifischen Informationen verfügbar sind. Diese Vorgehensweise erfordert aber das Einverständnis des Kunden. Im Übrigen wird die Pflicht zur Erstellung eines
Beratungsprotokolls
durch die Informationsblätter nicht berührt. Diese müssen weiterhin verfasst und dem Kunden ausgehändigt werden!
Weitere Informationsblätter in Planung
Neben dem Anlagebereich gibt es Produktinformationsblätter bereits auch bei Versicherungen. Hier werden beispielsweise Angaben gemacht, welche Risiken in der jeweiligen Versicherung inbegriffen sind und welche nicht. Bei einigen Versicherungsarten werden zudem die Kosten für den Vertrieb und den Abschluss aufgelistet, zum Beispiel bei einer
Berufsunfähigkeitsversicherung
. Zudem plant die Politik, konkret das Bundesverbraucherschutzministerium, dass nun auch für andere Bereiche die Produktinformationsblätter eingeführt werden sollen, beispielsweise für den Abschluss einer
Riester-Rente
. Schritte, die im Sinne einer stärkeren Transparenz für Verbraucher sehr begrüßenswert sind!