Weniger Steuereinnahmen aus Kapitalerträgen im Jahr 2010
25.01.2011 - Weniger Steuereinnahmen aus Kapitalerträgen im Jahr 2010Weniger Steuereinnahmen aus Kapitalerträgen im Jahr 2010
Es gibt erneut unerfreuliche Nachrichten für den deutschen Finanzminister. Die Einnahmen des Fiskus aus der Besteuerung von Kapitaleinkünften sind im abgelaufenen Jahr 2010 drastisch eingebrochen. Im Jahr 2010 lag das Steueraufkommen aus Kapitalerträgen nur noch bei 8,7 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Rückgang in Höhe von 3,7 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Für das laufende Kalenderjahr rechnet das Finanzministerium sogar mit einem weiteren Rückgang der Steuereinnahmen. Es wird erwartet, dass die Einnahmen sich dann nur noch auf rund 8 Milliarden Euro belaufen werden. Doch wo liegen die Ursachen für das sinkende Steueraufkommen aus Kapitaleinkünften?
Weniger Einnahmen aufgrund niedriger Zinsen
Schuld an der negativen Entwicklung der Steuereinnahmen ist in erster Linie das aktuell niedrige Zinsniveau. Im Euroraum liegt der Leitzins der EZB seit dem Jahr 2008 auf einem Rekordtief von einem Prozent. Sowohl beim
Festgeld
als auch beim
Tagesgeld
war daher zuletzt nur eine vergleichsweise geringe Rendite zu erwirtschaften. Doch gerade diese Anlageprodukte gehören zu den Favoriten der deutschen Sparer. Aber wenn die Anleger nur geringe Zinsen erzielen, fällt daraus resultierend auch ihre Steuerbelastung niedriger aus. Auf der Gegenseite muss sich dann der deutsche Fiskus auch mit geringeren Einnahmen begnügen.
Abgeltungssteuer verschärft Situation
Aber auch die
Abgeltungssteuer
hat zu den rückläufigen Steuereinnahmen beigetragen.
Durch die Abgeltungssteuer werden die Kapitaleinkünfte unabhängig von der Höhe der restlichen Einkünfte mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % besteuert. Besonders für Spitzenverdiener ist die Abgeltungssteuer daher mit einer erheblichen Steuererleichterung verbunden.
Im Jahr 2008 vor der Einführung der Abgeltungssteuer konnte der deutsche Fiskus immerhin noch 13,5 Milliarden Euro Steuern aus Kapitalerträgen einnehmen. Vor diesem Hintergrund fordert die Deutsche Steuergewerkschaft eine Abschaffung der Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer hätte demnach weder das Steuersystem vereinfacht noch einen Abfluss von Kapitalerträgen ins Ausland unterbinden können.
Steuereinnahmen aus Aktienverkäufen bleiben aus
Auch die eingeschränkte Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen belastet die Steuereinnahmen aus Kapitalerträgen. Denn mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wurde auch eine Besteuerung von Kursgewinnen in Deutschland gesetzlich verankert. Demnach sollten eigentlich auch Gewinne aus Aktienverkäufen der Abgeltungssteuer unterworfen werden. Allerdings gilt für alle
Aktien
, die vor dem 01. Januar 2009 ins Portfolio aufgenommen wurden, die sogenannte Altfallregelung. Dadurch bleiben deren Kursgewinne auch weiterhin steuerfrei.
Darüber hinaus dürfen noch bis zum Jahr 2013 Verluste aus Aktienverkäufe, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer entstanden sind, mit Kursgewinnen aus aktuellen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Daraus wird wohl auch in den kommenden Jahren noch eine Verringerung der Steuereinnahmen aus Kapitalvermögen resultieren.
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