Mehr Geld bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung
27.07.2012 - Mehr Geld bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung
Mehr Geld bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung
Wer bisher seine Lebensversicherung vor Laufzeitende kündigen und sich den angesparten Betrag auszahlen lassen wollte, musste oftmals mit bösen Überraschungen umgehen. Viele Versicherungsgesellschaften haben die kompletten Gebühren nämlich von den ersten Beiträgen abgezogen, so dass oftmals kaum etwas übrig blieb. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az.: IV ZR 201/10), welches auf „test.de“ veröffentlicht wurde, ist diese Praxis jedoch unzulässig, da sie eine „unangemessene Benachteiligung“ des Kunden darstelle, hieß es in der Urteilsbegründung.
Wer bisher seine Lebensversicherung vor Laufzeitende kündigen und sich den angesparten Betrag auszahlen lassen wollte, musste oftmals mit bösen Überraschungen umgehen. Viele Versicherungsgesellschaften haben die kompletten Gebühren nämlich von den ersten Beiträgen abgezogen, so dass oftmals kaum etwas übrig blieb. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az.: IV ZR 201/10), welches auf „test.de“ veröffentlicht wurde, ist diese Praxis jedoch unzulässig, da sie eine „unangemessene Benachteiligung“ des Kunden darstelle, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der konkrete Fall – die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Deutscher Ring Versicherungen
Im vorliegenden Fall hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Versicherungsgesellschaft Deutscher Ring geklagt. Wer dort zwischen 2001 und 2006 eine Lebensversicherung abgeschlossen und mittlerweile wieder gekündigt oder beitragsfrei stellen lassen hatte, kann sich nun auf eine satte Nachzahlung freuen. Die Rückkaufswerte wurden laut dem Urteil aufgrund des unrechtmäßigen Abzugs der kompletten Gebühren alle zu niedrig angesetzt und müssen nun korrigiert werden. Darüber hinaus könnte diese Entscheidung auch Signalwirkung auf die Versicherungsverträge anderer Gesellschaften haben.
Betroffene sollten ihre Ansprüche bald anmelden
Wer zwischen 2001 und 2006 eine Lebensversicherung abgeschlossen und diese wieder gekündigt hat, sollte seine Ansprüche diesbezüglich bald geltend machen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre nach Vertragsende. In dem Artikel auf „test.de“ wird jedoch darauf eingegangen, dass Kunden auch später noch die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. So könne man davon ausgehen, dass die Verjährungsfrist erst dann beginne, wenn man von dem Anspruch Kenntnis habe. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet zu dieser Thematik zudem einen Musterbrief an (URL:
http://www.vzhh.de/versicherungen/245281/karlsruhe-kippt-klauseln.aspx
), mit dem Betroffene ihren Versicherungsgesellschaften das Anliegen melden können.
Bild © liveostockimages - Fotolia.com
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