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Mittwoch, den 29. April 2015

Kein Rettungsschirm für die geschädigten Anleger der Noa Bank

25.08.2010 - Kein Rettungsschirm für die geschädigten Anleger der Noa Bank


Kein Rettungsschirm für die geschädigten Anleger der Noa Bank

Mit großen Erwartungen war die Noa Bank im November 2009 gestartet. Das Konzept der alternativen Bank sah vor, Kredite ausschließlich an ethische und ökologische Projekte zu vergeben. Am 18. August aber kam bereits wieder das Aus für die Noa Bank. Die alternative Bank wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) geschlossen. Jetzt aber machen sich die Kunden der Noa Bank Sorgen um ihre Einlagen.

Abwicklung der Noa Bank beginnt


Heute hat die BaFin offiziell den Entschädigungsfall festgestellt, da die Noa Bank nicht mehr imstande ist, sämtliche Einlagen der Kunden zurückzuzahlen. Gestern wurde bereits beim Amtsgericht Düsseldorf der Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens eingereicht. Nun muss zunächst die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken alle betroffenen Kunden über den Eintritt des Entschädigungsfalls informieren. Danach haben die geschädigten Anleger bis zu einem Jahr Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Entschädigungsanspruch des Anlegers.

Gesetzliche Einlagensicherung schützt Anleger nur in begrenztem Umfang

Nun stellt sich für die geschädigten Anleger die entscheidende Frage, in welcher Höhe sie nach der Bankenpleite entschädigt werden. Die Noa Bank gehört der gesetzlichen Einlagensicherung an. Darüber hinaus ist sie im Gegensatz zu vielen anderen Banken aber kein freiwilliges Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Für die betroffenen Anleger bedeutet dies, dass ihre Termin-, Sicht – und Spareinlagen nur bis zu einer Höhe von 50.000 Euro abgesichert sind. Wer also mehr als 50.000 Euro bei der Noa-Bank angelegt hatte, muss infolge der Bankenpleite mit einem teilweisen Verlust seiner Anlagen rechnen.

Banken-Rettungsschirm greift nicht bei Noa Bank

Viele Anleger hatten deshalb gehofft, dass der im Zuge der Finanzkrise eingeführte Banken-Rettungsschirm auch für die Verluste, die nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung aufgefangen werden, aufkommt. Dieser Hoffnung hat jetzt jedoch das Bundesfinanzministerium eine klare Absage erteilt. Im Oktober 2008 hatte die Bundesregierung eine Garantie für sämtliche bei deutschen Banken hinterlegten Termin-, Sicht – und Spareinlagen ausgesprochen, um das Vertrauen der Sparer in das Bankensystem aufrecht zu erhalten.

Diese Garantie gilt jedoch nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums ausschließlich bei einem Bankenzusammenbruch infolge der Finanzkrise. Die Noa Bank hat allerdings erst im November 2009 ihren Betrieb aufgenommen. Somit steht ihr Zusammenbruch auch nicht in direktem Zusammenhang mit der Finanzkrise. Folglich gilt der Banken-Rettungsschirm für die Noa Bank nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Rettungsschirm grundsätzlich bereits aufgehoben wurde. Falls sich in Zukunft eine Bankenpleite ursächlich auf die Finanzmarktkrise zurückführen lässt, hat die Garantie auch weiterhin bestand.

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