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Dienstag, den 28. April 2015

Kabinett beschließt klare Richtlinien für Geldanlagen

22.09.2010 - Kabinett beschließt klare Richtlinien für Geldanlagen


Kabinett beschließt klare Richtlinien für Geldanlagen

Wenn es eine Lehre gibt, die aus der zurückliegenden und noch immer nicht gänzlich überstandenen Finanzkrise gezogen werden kann, dann ist dies vermutlich, dass es um die Qualität der Bankberatung in den vergangenen Jahren in Deutschland nicht gerade zum Besten stand. Deshalb hatten Verbraucherschützer schon in der Hochphase der Krise gefordert, der Gesetzgeber müsse dringend und vor allem schnell klare gesetzliche Vorgaben ausarbeiten, um Anleger besser als bisher gegen schlechte und falsche Beratung zu schützen. Die Bundesregierung hatte ihrerseits ähnlichen Bedarf erkannt und geeignete Maßnahmen angekündigt. Doch entsprechende Konsequenzen waren über Monate hinweg nicht gezogen worden, denn die Gesetzesmühlen mahlen bekanntlich langsam.
Beipackzettel müssen Risiken klar darstellen
Am heutigen Tage aber war es nun endlich so weit: Das Bundeskabinett hat neue Regelungen für die Informationspflicht zu den verschiedenen Finanzprodukten beschlossen. In weiten Teilen beziehen sich diese auf die so genannten Beipackzettel, die von den Banken und anderen Finanzdienstleistern zu Geldanlagen an die Kunden ausgehändigt werden müssen. In Zukunft sind die Anbieter der Anlageprodukte dazu gezwungen, in ihren Informationsbroschüren deutlich klarer als bisher sowohl auf die möglichen Erträge, besonders aber auf die Kosten und Verlustrisiken einer Geldanlage hinzuweisen. Auf diese Weise sollen die Kunden schneller und transparenter erfahren, welche Chancen und Probleme mit Produkten einhergehen können. Zudem müssen die berechneten Provisionen und Gebühren eindeutig präsentiert werden. Die Krise hatte gezeigt, dass viele Anleger am Ende der Beratung nicht selten in Produkte investiert hatten, die gar nicht ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entsprachen. Damit soll nun Schluss sein.
Banken drohen Bußgelder bei Zuwiderhandlung
Darüber hinaus sieht der Kabinettsbeschluss vor, dass die Banken Nachweise zu den Qualifikationen ihrer Berater vorlegen müssen, damit Mitarbeiter überhaupt in der Beratung eingesetzt werden dürfen. Auch dieser Schritt soll das Risiko einer Falschberatung minimieren. Die Vorgaben sind keineswegs reine Empfehlungen für die Bankenbranche. Institute, die sich nicht an die gesetzlichen Richtlinien halten, müssen nun damit rechnen, dass Bußgeldstrafen durch die Aufsichtsbehörden verhängt werden. Mit dem Beschluss reagiert die Regierung insbesondere auf die Probleme in den Gesprächen zwischen privaten Banken, Sparkassen und Volksbanken. In den Verhandlungen zwischen den verschiedenen Verbänden konnten keine einheitlichen Regelungen gefunden werden.
Für Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner ist der neue rechtliche Rahmen ein wichtiger Schritt. Nun sei es an der Finanzaufsicht, dass durch regelmäßige Kontrollen für die Einhaltung gesorgt ist. Wichtig sei gerade der Verzicht auf die üblichen Werbe-Formulieren, mit denen Banken früher Kunden von ihren Geldanlagen zu überzeugen versuchten.

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