In Deutschland werden Freistellungsaufträge oftmals vergessen
29.06.2011 - In Deutschland werden Freistellungsaufträge oftmals vergessenIn Deutschland werden Freistellungsaufträge oftmals vergessen
Wer Kapitaleinkünfte erwirtschaftet, muss darauf 25% Abgeltungssteuer bezahlen, jedoch gilt in Deutschland ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete, bis zu dem keine Steuern entrichtet werden müssen. Um diesen direkt in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, der jeweiligen Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Dies wird laut einer Pressemitteilung der Bank of Scotland in Deutschland jedoch häufig vergessen. Nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag der Bank of Scotland haben knapp 15% der deutschen Anleger keinen Freistellungsauftrag erteilt und verschenken damit Geld.
Besonders jüngere Menschen verzichten auf Freistellungsaufträge
Laut der Umfrage ist der Anteil der unter 29jährigen Anleger, die ihre Freistellungsaufträge vergessen, mit 29% besonders hoch. Nach Meinung von Bertil Bos, Managing Director der Bank of Scotland in Deutschland, stellt dies oftmals ein Steuergeschenk an den Staat dar, weil viele Anleger nicht genau wüssten wie sie die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer in der eigenen Steuererklärung geltend machen können. Darüber hinaus werde auch dies häufig vergessen, so dass die effektive Rendite der gewählten
Geldanlage
durch die zusätzlichen Steuerzahlungen sinke, hieß es weiter. Wer sich also für eine bestimmte Geldanlage entscheidet, sollte auf jeden Fall einen Freistellungsauftrag erteilen, um den Sparer-Pauschbetrag ausnutzen zu können.
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