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Donnerstag, den 07. Mai 2015

Hoffnung für geschädigte Anleger des Phoenix Kapitaldienstes

22.09.2011 - Hoffnung für geschädigte Anleger des Phoenix Kapitaldienstes


Hoffnung für geschädigte Anleger des Phoenix Kapitaldienstes

Als im Jahr 2005 der Finanzdienstleister Phoenix von der BaFin geschlossen wurde, war dies für die mehr als 30.000 Anleger ein Schock. Offenbar hatte das Unternehmen die Kunden von Neueinlagen benutzt und diese als Gewinne für die Bestandskunden ausgegeben. Nun sind seit der Pleite knapp 6 Jahre vergangen und die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) hat bisher leider nur Teilentschädigungen bezahlt, wie aus einem Bericht auf „test.de“ hervorgeht. Begründet wurde das Ganze damit, dass gar nicht klar sei, ob die jeweiligen Anleger nicht auch einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter des Phoenix Kapitaldienstes besäßen. Nachdem der BGH dies bereits im Februar zurückwies, wurde nun in einer neuen Entscheidung (Az.: XI ZR 434/10) klargemacht, dass die EdW die Ansprüche sofort prüfen muss und innerhalb von 3 Monaten die Entschädigung auszuzahlen hat.
Anleger können von der EdW 90% ihrer Einlage bis zu einer Summe von 20.000 Euro erhalten
Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen zahlt als Entschädigung bis zu 90% der Kundeneinlagen, wobei die Höchstsumme 20.000 Euro beträgt. Wer mehr Geld angelegt hat, muss seine darüber hinaus gehenden Forderungen an den zuständigen Insolvenzverwalter Frank Schmitt von der Rechtsanwaltsgesellschaft Schultze & Braun in Frankfurt am Main herantragen. Dieser hatte zuletzt angekündigt, dass Entschädigungszahlungen erst im Jahr 2012 ausgezahlt werden sollen, hieß es in dem Bericht. Es bleibt nun abzuwarten, ob zu den bisher ausgezahlten 160 Millionen Euro durch die EdW noch weitere Entschädigungen folgen und ob Großanleger mit einer zusätzlichen Entschädigung durch den Insolvenzverwalter rechnen können, damit endlich alle Beteiligten die Möglichkeit haben, einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit zu ziehen.

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