Grüezi-Real-Estate AG muss Schadenersatz leisten
13.02.2012 - Grüezi-Real-Estate AG muss Schadenersatz leisten
Grüezi-Real-Estate AG muss Schadenersatz leisten
Dass man als Anleger mit einem Investment durchaus Verluste erzielen kann, dürfte jeder wissen. Jedoch gibt es auch Fälle, in denen eine falsche Beratung die Ursache für solche Verluste darstellt. Aus diesem Grund wurde einem Bericht auf „test.de“ zufolge nun die Grüezi-Rest-Estate AG vom Landgericht Berlin (Az.: 13 O 317/10 – noch nicht rechtskräftig) dazu verurteilt, den Kauf einer Eigentumswohnung mit dem entsprechenden Anleger rückabzuwickeln und Schadenersatz in Höhe von 98.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Als Begründung gab das Gericht an, dass der Vermittler der Grüezi-Real Estate AG den Kläger im Hinblick auf die zu erwartenden Mieteinnahmen eindeutig falsch beraten habe, hieß es weiter.
Dass man als Anleger mit einem Investment durchaus Verluste erzielen kann, dürfte jeder wissen. Jedoch gibt es auch Fälle, in denen eine falsche Beratung die Ursache für solche Verluste darstellt. Aus diesem Grund wurde einem Bericht auf „test.de“ zufolge nun die Grüezi-Rest-Estate AG vom Landgericht Berlin (Az.: 13 O 317/10 – noch nicht rechtskräftig) dazu verurteilt, den Kauf einer Eigentumswohnung mit dem entsprechenden Anleger rückabzuwickeln und Schadenersatz in Höhe von 98.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Als Begründung gab das Gericht an, dass der Vermittler der Grüezi-Real Estate AG den Kläger im Hinblick auf die zu erwartenden Mieteinnahmen eindeutig falsch beraten habe, hieß es weiter.
Keine Steuervorteile und zu niedrige Mieteinnahmen
Bei der Vermittlung im Jahr 2008 bekam der Anleger einen Prospekt mit einer Tabelle vorgelegt, die ihm für das Jahr eine Steuererstattung in Höhe von 1.600 Euro einbringen sollte. Darüber hinaus sollte die Eigentumswohnung keine weiteren Kosten mit sich bringen. Ohne einen vorherigen Besichtigungstermin wurde beim Notar ein Kaufangebot für die Wohnung mit einer Größe von 56 Quadratmetern unterschrieben, wobei der Kaufpreis 89.000 Euro betrug. Da jedoch später weder die Steuererstattung möglich war noch die Mieteinnahmen den vorigen Versprechungen entsprachen, wollte der Anleger vom Kaufvertrag zurücktreten. Dabei macht er von einer Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung Gebrauch und bekam vor dem Landgericht Berlin Recht. Wer sich also für eine
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interessiert, sollte sich die Anbieter in diesem Bereich genau anschauen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.
Bild © Luftbildfotograf - Fotolia.com
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