Für freie Finanzvermittler gelten bald strengere Regeln
19.11.2010 - Für freie Finanzvermittler gelten bald strengere RegelnFür freie Finanzvermittler gelten bald strengere Regeln
In der Bundesrepublik arbeiten rund 80.000 freie Finanzvermittler. Darunter gibt es auch einige schwarze Schafe, die nicht das Wohl des Kunden, sonder nur die eigene Provision im Auge haben. Um Verbraucher besser zu schützen, gelten demnächst weitaus strengere Auflagen für Produkte aus dem sogenannten grauen Kapitalmarkt und deren Vertrieb. Sehr zur Verärgerung der Banken entsprechen die neuen Regeln aber längst nicht den Standards, denen die Vermittler bei Kreditinstituten unterliegen.
Aufsicht durch Gewerbeämter zu lax
Während
Banken
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (
BaFin
) überwacht werden, sind für Finanzvermittler die Gewerbeämter zuständig. Sie gelten gemeinhin als „laxer“, weshalb die Entscheidung eher für Unverständnis gesorgt hat. Uwe Schroeder-Wildberg, Chef der Finanzberatung MLP, merkte dazu an: „Weshalb sollen ausgerechnet für die oftmals hochriskanten geschlossenen Fonds laxere Regeln gelten als für andere Anlageprodukte.“ Trotz der Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts befürchtet die Branche weiterhin einen Flickenteppich in puncto Regulierung. Weitere Änderungen am Gesetz, das vermutlich erst Anfang 2011 Thema des Kabinetts sein wird, hält man aber für unwahrscheinlich.
Beratungs- und Dokumentationspflicht
Der jetzige Entwurf, der sich vor allem auf den Vertrieb von offenen und geschlossenen Investmentfonds bezieht, greift auf mehreren Ebenen. Als freier Vermittler darf dann nur noch arbeiten, wer die IHK-Sachkundeprüfung bestanden hat und eine entsprechende Berufshaftpflicht-Police nachweisen kann. Darüber hinaus unterliegen Vermittler künftig einer Reihe von Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Sie müssen unter anderem ein Beratungsprotokoll aushändigen und die Kunden über die Provision informieren. Wer sich nicht an die neuen Spielregeln hält, dem drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und der Entzug der Gewerbeerlaubnis.
Regeln für den grauen Kapitalmarkt
Doch nicht nur für die Vermittler, sondern auch den grauen Kapitalmarkt allgemein wurden neue Vorgaben erarbeitet. Das betrifft die Verkaufsprospekte, die Rechnungslegungsvorschriften und die Pflicht, Kurzinformationsblätter zu erstellen. Die Kontrollfunktion übt in dem Fall die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aus. Damit haben es schwarze Schafe zwar schwerer. Letztlich helfe, so Experten, jedoch nur, eine Berufshaftpflichtversicherung vorzuschreiben. Ehe eine Assekuranz eine Police ausstellt, würde sie genau hinschauen und im Zweifelsfall den Versicherungsschutz verweigern oder nur zu einem hohen Preis anbieten.
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