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Dienstag, den 28. April 2015

Fonds sollen künftig auch als Betriebsrente zur Verfügung stehen

07.12.2010 - Fonds sollen künftig auch als Betriebsrente zur Verfügung stehen


Fonds sollen künftig auch als Betriebsrente zur Verfügung stehen

Die betriebliche Altersvorsorge gilt in Deutschland mittlerweile als eine sehr interessante Alternative zur privaten Rente und wird in vielen Betrieben auch rege genutzt. Dabei handelt es sich jedoch in der Regel um Betriebe, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben, denn dort nutzen laut einer Studie von TNS Sozialforschung aus dem Jahr 2007 über 86% der Mitarbeiter eine solche Art der Altersvorsorge, während die bAV in Betrieben mit unter 200 Beschäftigten gerade einmal eine Verbreitung von etwas unter 50% aufweist. Gerade deshalb hat sich nun eine Bundesratsinitiative um Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch gebildet, die die seit 1998 existierenden AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen) in die staatliche Förderung mit einbeziehen und damit zu einer interessanten Option im Bereich der bAV machen möchte.

AS-Fonds bieten interessante Vorteile gegenüber anderen Alternativen

Die betriebliche Altersvorsorge wird von den Arbeitgebern sehr gerne in Form einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung zur Verfügung gestellt, weil dabei laut Steffen Saebisch, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung keine Kosten für den Pensionssicherungsverein (PSV) anfallen, der zwar die Pensionen bei einer Insolvenz schützt, jedoch auch recht teuer ist. Für die Arbeitnehmer sei ein solcher Schutz neben einer guten Rendite und der Möglichkeit, die Pensionsansprüche auch zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen, jedoch sehr wichtig. Aus diesem Grund werde gerade an einer Grundlage für die staatliche Förderung der AS-Fonds gearbeitet, weil diese die gewünschten Vorzüge mit sich brächten, hieß es weiter.

Erste Ideen zur Förderung der AS-Fonds stehen bereits

Nach Poschs Aussage stehen die ersten Ideen zur staatlichen Förderung der AS-Fonds bereits, denn er stelle sich das Ganze so vor, dass die Fondssparpläne zum Ende der 18jährigen Laufzeit automatisch von Aktienfonds in Rentenfonds umgeschichtet werden, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten. Bis zu 30% des angesparten Kapitals könnten dabei in Immobilien angelegt werden, wobei der Aktienanteil je nach Anbieter zwischen 21 und 75% liege. Auf diese Weise bildeten sich vernünftige Anlagestrategien fast von selbst und die Arbeitnehmer könnten ihr Altersvorsorgekapital notfalls auch zu einem anderen Arbeitgeber mitnehmen, ergänzte Saebisch die Ausführungen. Da auch der Fondsverband BVI hinter diesem Konzept steht, bleibt nun abzuwarten, wie der Gesetzgeber reagieren wird. Sollte sich die Bundesratsinitiative durchsetzen, wäre die betriebliche Altersvorsorge ein ganzes Stück attraktiver als vorher und würde zur privaten Altersvorsorge aufschließen, bei der Fondsparpläne schon lange staatlich gefördert werden.

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