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Freitag, den 01. Mai 2015

Finanzministerium bringt Gesetzesentwurf für neue Bankenabgabe

29.06.2010 - Finanzministerium bringt Gesetzesentwurf für neue Bankenabgabe


Finanzministerium bringt Gesetzesentwurf für neue Bankenabgabe

Vor einigen Monaten war eine hitzige Diskussion über eine mögliche Bankenabgabe entbrannt. In den Medien war das Thema vorübergehend einstweilen nicht zu finden, da es keine Neuigkeiten gab. In der Politik war die Steuer auch weiterhin bedeutend, da man sich in Berlin zeitweise mit heftiger Kritik aus anderen EU-Ländern konfrontiert sah. Diese hatten bemängelt, dass Deutschland mit einem Alleingang eher negative Veränderungen als die gewünschte Stabilisierung der Branche herbeiführen könnte.
Nun scheint nach dem G20-Gipfel endlich der Knoten geplatzt zu sein. Das Treffen der wichtigsten Industrie- und Entwicklungsländer hatte eine internationale Lösung bringen sollen. Doch Beobachter waren sich früh einig, dass es zunächst keine einheitlichen Modelle geben würde. Entsprechend hat sich das Finanzministerium nun selbst der Sache angenommen. Ein Gesetzentwurf zur Bankenabgabe wurde an die anderen Ressorts versendet. Die Umsetzung der Bankenabgabe soll das Systemrisiko der Bankenbranche deutlich senken. Diese Risikoreduzierung ist dazu gedacht, dass die deutschen Institute zukünftig in kritischen Phasen im internationalen Wettbewerb bestehen können. Zudem sollen erneute Krisen für die Volkswirtschaft besser zu verkraften sein.
Staffelung auf Basis der individuellen jährlichen Unternehmensergebnisse
Schon vor Monaten sprach Bundesfinanzminister Schäuble davon, die neue Steuer solle pro Jahr etwa 1,2 Milliarden Euro einbringen. Der Gesetzesentwurf spricht von maximal 0,04 Prozent der jährlichen Bilanzsumme als Steuervolumen. Abgezogen werden von den Bilanzsummen die Spareinlagen der Bankkunden sowie die jeweils erforderliche Eigenkapitalsumme. Der Gesetzentwurf sieht hier eine dreigeteilte Staffelung vor, die den verschiedenen Unternehmensgrößen gerecht werden soll. So sollen Banken 0,02 Prozent der besagten Bilanzsummen abführen, wenn die jährlichen Summen bei maximal zehn Milliarden Euro liegen. In der Bilanzspanne von zehn und maximal 100 Milliarden Euro läge der Prozentsatz bei exakter Umsetzung des Konzeptes bei 0,03 Prozent. Alle Banken mit einem Jahresergebnis von mehr als 100 Milliarden Euro müssten den Maximalsatz von 0,04 Prozent abführen.

Gezahlt werden sollen die Summen in einen eigens zu schaffenden Notfallfonds, der als zusätzliches Paket für eine mögliche Bankenrettung dienen soll, falls Institute wiederholt unter finanziellen Druck geraten. Die Banken sollen ihre Abgaben jeweils zum Ende des Septembers entrichten. In Kraft treten soll das Konzept nach den Plänen des Finanzministeriums zum Ende des kommenden Jahres. In der Bankenbranche kritisiert man die Vorgaben nicht zuletzt auch deshalb, weil daraus negative Veränderungen für die Anleger entstehen könnten. Höhere Kosten für Banken führen vielfach dazu, dass die Rendite bei den verschiedenen Geldanlagen weiter sinkt. Bei Krediten könnten die Zinssätze im Gegenzug steigen, weil die Banken auf höhere Einnahmen angewiesen sind.

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