Finanz- und Sozialbehörden fragen Kontodaten öfter ab
13.01.2012 - Finanz- und Sozialbehörden fragen Kontodaten öfter ab
Finanz- und Sozialbehörden fragen Kontodaten öfter ab
Laut einem Bericht auf „handelsblatt.com“ machen Sozial-und Finanzbehörden immer häufiger von ihrem Recht Gebrauch, Kontostammdaten über deutsche Bürger abzufragen. So wurden im letzten Jahr insgesamt 63.000 Mal solche Daten wie das Geburtsdatum, die Anzahl der jeweiligen Konten und die Kontonummern per automatisiertem Verfahren abgerufen. Im Jahr 2010 lag die Anzahl der Anfragen noch bei 58.000 und damit 9% niedriger, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ verriet. Schaar kritisierte zudem, dass solche Abfragen vom Bundesverfassungsgericht eigentlich als Ausnahmen vorgesehen waren und nun als Standard-Maßnahmen genutzt würden.
Laut einem Bericht auf „handelsblatt.com“ machen Sozial-und Finanzbehörden immer häufiger von ihrem Recht Gebrauch, Kontostammdaten über deutsche Bürger abzufragen. So wurden im letzten Jahr insgesamt 63.000 Mal solche Daten wie das Geburtsdatum, die Anzahl der jeweiligen Konten und die Kontonummern per automatisiertem Verfahren abgerufen. Im Jahr 2010 lag die Anzahl der Anfragen noch bei 58.000 und damit 9% niedriger, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ verriet. Schaar kritisierte zudem, dass solche Abfragen vom Bundesverfassungsgericht eigentlich als Ausnahmen vorgesehen waren und nun als Standard-Maßnahmen genutzt würden.
Seit 2005 sind Datenabfragen durch Behörden erlaubt
Seit dem Jahr 2005 ist es sowohl den Bafög-Ämtern als auch den Finanzämtern erlaubt, über das Bundeszentralamt für Steuern (BZS) wichtige Kontostammdaten zu erfragen. Auf diesem Weg soll eine eventuelle Steuerhinterziehung oder auch ein Missbrauch von Sozialleistungen verhindert werden. Kontobewegungen und auch Kontostände dürfen jedoch nicht an Behörden weitergegeben werden und das jeweilige Amt muss einen konkreten Hinweis oder Verdacht haben, um eine Anfrage stellen zu können. Kommt dabei heraus, dass eine Person bestimmte
Konten
oder
Depots
verschwiegen hat, können die Ämter eine entsprechende Aufklärung verlangen.
Schaar plädiert für eine Eindämmung der Anfragen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar plädiert dafür, den Anstieg an Datenabfragen zu drosseln. Dafür sollte die Regelung eingeführt werden, dass Behörden ihre Aktivitäten diesbezüglich wesentlich deutlicher begründen müssen. Darüber hinaus solle man sich auch die großen Abweichungen bei den verschiedenen Bundesländern anschauen, denn in Berlin würden fast so viele Abfragen getätigt wie in NRW, welches als bevölkerungsreichstes Bundesland wesentlich mehr Einwohner habe. Auch der Bundesvorstand der Grünen, Malte Spitz, forderte die Regierung auf, das Bankgeheimnis besser zu schützen, statt es ständig zu untergraben. Solche Abfragen dürften nicht zur Regel werden, hieß es weiter.
Bild © vege - Fotolia.com
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