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Freitag, den 01. Mai 2015

EZB Gesetzesentwurf soll neue Richtlinien für Bargeld-Bezahlungen bringen

06.05.2010 - EZB Gesetzesentwurf soll neue Richtlinien für Bargeld-Bezahlungen bringen


EZB Gesetzesentwurf soll neue Richtlinien für Bargeld-Bezahlungen bringen

Wie schnell ein Streit um den Tatbestand der Steuerhinterziehung zumindest in rhetorischer Hinsicht entgleisen und sogar ein regelrecht hetzerisches Niveau erreichen kann, durfte im vergangenen Jahr nicht nur der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück miterleben. Der SPD-Politiker hatte mehrfach zu einer Lockerung des Bankengeheimnisses in der Alpenrepublik Schweiz und anderen so genannten Steuerparadiesen gefordert. Und sich damit den Unmut der Bürger im Nachbarland zugezogen.
Am Problem hat sich jedoch bisher nichts geändert. Steuerrechtsexperten sprechen weiterhin von einem florierenden Steuer-Tourismus zwischen den Ländern der Europäischen Union. Insbesondere eines erweist sich nach wie vor als massive Problematik im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Korruption über die Landesgrenzen hinaus. Im Bereich des Bezahlens in bar wird es Tätern bisher vielfach leicht gemacht, geltende Gesetze zu umgehen, ohne dass Fahnder eine Möglichkeit haben, die Straftatbestände ordnungsgemäß nachzuweisen.
Unterschiedliche Höchstsummen für gewerbliche und private Bezahlvorgänge
Sollten die Plänen der Europäischen Zentralbank in der deutschen Bankenmetropole Frankfurt aber nun in die Tat umgesetzt werden, könnte der Zahlungsverkehr mittels Bargeldeinsatz zukünftig aber deutlich strengeren Regulierungen gehorchen müssen. Der am heutigen Tage erschienene Entwurf für ein neues Gesetz sieht für den Raum der EU neue Maximalbeträge vor. Unterschieden wird in dem – bisher nur in englischer Sprache verfügbaren – Gesetzesentwurf zwischen der rein privaten auf der einen und der gewerblichen Zahlungsabwicklung auf der anderen Seite. Im Grunde will die EZB mit ihrer Planung dafür sorgen, dass sich die Gemeinschaft der EU baldmöglichst weitgehend vom Zahlungsverkehr per Übergabe in bar verabschieden muss. Der Grenzwert für diese Art des Zahlungsverkehrs sollen dem Entwurf entsprechend bei maximal 1.500 Euro für den privaten Zweck liegen, für Unternehmen soll zukünftig eine Höchstwert von 3.000 Euro gelten.
Will ein Verbraucher oder Unternehmen höhere Summen transferieren, bleibt in Zukunft nur noch der Einsatz einer Kreditkarte, der so genannten Debit-Karten oder die Anweisung per Scheck. Gelder sollen also nachweisbar über ein Konto getätigt werden. Für Gegner dieses Vorhabens ist die Einschätzung denkbar leicht: Die EZB will das Bankgeheimnis massiv beschneiden. Die Zentralbank selbst äußert den Wunsch, mit dem erhofften neuen Gesetz schneller Kriminellen auf die Schliche kommen zu können und zudem für steuerliche Behandlung der Menschen in Europa zu sorgen.
Das Konzept geht vermutlich auf einen Antrag des Finanzministeriums in Griechenland zurück. Dort liegt die maximale Summe für Bargeldzahlungen bereits seit Februar dieses Jahres bei 1.500 Euro. Der EU-Ansatz soll pünktlich Anfang 2011 in Kraft treten laut bisherigen Meldungen.

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