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Dienstag, den 28. April 2015

Einlagensicherung wird ab 2011 innerhalb der EU angeglichen

21.12.2010 - Einlagensicherung wird ab 2011 innerhalb der EU angeglichen


Einlagensicherung wird ab 2011 innerhalb der EU angeglichen

Wer bisher Zinseinlagen wie Tagesgeld oder Festgeld genutzt hat, musste vorher immer die Einlagensicherung checken, denn nicht jedes Institut hat die gleiche Absicherung geboten. Diese ist jedoch wichtig, weil sie darüber entscheidet, in welcher Höhe ein Anleger entschädigt wird, falls die Bank Insolvenz anmelden muss. So lag die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland bei 50.000 Euro pro Kunde, wohingegen Frankreich 70.000 Euro und die Niederlande sogar bereits 100.000 Euro pro Kunde zugesichert hatten. Da gerade im Internet auch ausländische Institute auf dem deutschen Markt sehr präsent sind, war die Einlagensicherung bisher immer ein Faktor, auf den man achten musste. Ab 01.01.2011 wird die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der EU jedoch vereinheitlicht und auf 100.000 Euro pro Kunde in allen Staaten angeglichen.

Gerade in Deutschland gibt es zusätzliche Einlagensicherungssysteme

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro pro Kunden werden die Anbieter hierzulande jedoch auch künftig zusätzliche Einlagensicherungssysteme aufrechterhalten, mit denen die Einlagensicherung deutlich höher ausfällt. So sind sehr viele Privatbanken im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. organisiert und sagen bis zu 30% des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Instituts als Einlagensicherung zu. Genossenschaftsbanken, aber auch Sparkassen und Landesbanken schützen sich hingegen mit der Institutsabsicherung, was bedeutet, dass ein von der Insolvenz bedrohtes Institut von den anderen finanziell gerettet wird, so dass die Kundeneinlagen auf jeden Fall abgesichert sind. Wer also künftig eine Summe über 100.000 Euro in Zinseinlagen investieren möchte, sollte trotzdem weiterhin nachschauen, ob die jeweilige Bank eine freiwillige Einlagensicherung bieten kann.

EU will offenbar auch zusätzliche Einlagensicherung vereinheitlichen

Da es in vielen Staaten noch keine freiwillige Einlagensicherung gibt, hat die EU-Kommission zudem die Absicht erklärt, diese ebenfalls zu vereinheitlichen. Geplant war dabei offenbar, die Höhe der Sicherung auf 100.000 Euro pro Kunde und Bank zu begrenzen, jedoch sind die Sparkassen und Genossenschaftsbanken dagegen, weil sie ihrer Ansicht nach mit der Institutssicherung bereits eine bessere Absicherung bieten. Mittlerweile ist man sich näher gekommen und die EU-Kommission ist sogar bereit, die deutsche Institutssicherung unangetastet zu lassen, sofern die Landesbanken aus diesem System ausscheren. Es bleibt abzuwarten, ob sich hier ein weiterer Konflikt entwickeln wird.

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