Schadenersatz für Anleger des „Dubai 1000-Hotel-Fonds“
16.11.2011 - Schadenersatz für Anleger des „Dubai 1000-Hotel-Fonds“
Schadenersatz für Anleger des „Dubai 1000-Hotel-Fonds“
Wer als Anleger im Jahr 2005 Anteile der „Dubai 1000-Hotel-Fonds Gesellschaft“ gekauft hat, konnte bisher weder eine Ausschüttung noch eine Rendite verzeichnen. Eigentlich sollte ein Hotel mit 1.000 Betten in Dubai gebaut werden, was bis jetzt jedoch immer noch nicht geschehen ist. Als der Initiator des Fonds, der über 143 Millionen Euro an Geldern von Anlegern erhielt, im Jahr 2010 auch noch spurlos verschwand, wurde von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Haftbefehl wegen des Verdachts auf Zweckentfremdung von Anlegergeldern erlassen. Laut einem Bericht auf „test.de“ haben die Anleger mehrfach gegen die Fondsgesellschaft geklagt und verloren, sind nun aber vor dem Oberlandesgericht Hamm mit einer Klage gegen die Gründungsgesellschafter erfolgreich gewesen (Az.: I-8 U 51/11; I-8 U 55/11; I-8 U 71/11; I-8 U 72/11).
Wer als Anleger im Jahr 2005 Anteile der „Dubai 1000-Hotel-Fonds Gesellschaft“ gekauft hat, konnte bisher weder eine Ausschüttung noch eine Rendite verzeichnen. Eigentlich sollte ein Hotel mit 1.000 Betten in Dubai gebaut werden, was bis jetzt jedoch immer noch nicht geschehen ist. Als der Initiator des Fonds, der über 143 Millionen Euro an Geldern von Anlegern erhielt, im Jahr 2010 auch noch spurlos verschwand, wurde von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Haftbefehl wegen des Verdachts auf Zweckentfremdung von Anlegergeldern erlassen. Laut einem Bericht auf „test.de“ haben die Anleger mehrfach gegen die Fondsgesellschaft geklagt und verloren, sind nun aber vor dem Oberlandesgericht Hamm mit einer Klage gegen die Gründungsgesellschafter erfolgreich gewesen (Az.: I-8 U 51/11; I-8 U 55/11; I-8 U 71/11; I-8 U 72/11).
Das OLG Hamm erkannte Fehler im Verkaufsprospekt
Die Entscheidung zugunsten der Anleger begründete das OLG Hamm vor allem damit, dass die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig gewesen sind. Den Anlegern wurde beispielsweise im Prospekt erklärt, dass es bereits eine Baugenehmigung für das Hotel gibt, jedoch habe man verschwiegen, dass weitere Baugenehmigungen nötig gewesen seien, um das Projekt letztlich zu verwirklichen. Darüber hinaus sei erklärt worden, dass die Mittelverwendungskontrolle über eine Anwältin erfolge, was eine objektive Kontrolle suggeriere. Diese sei jedoch deshalb nicht gegeben gewesen, weil die Anwältin ein persönliches Verhältnis zum Geschäftsführer der Fondsgesellschaft hatte. Aus diesem Grund hätten die Anleger einen Anspruch auf Schadenersatz plus Verwaltungsgebühr, müssten im Gegenzug allerdings auch von der Beteiligung an der Gesellschaft zurücktreten, hieß es weiter.
Bild © liveostockimages - Fotolia.com
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