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Freitag, den 01. Mai 2015

Der vzbv übt nach wie vor Kritik an der Anlageberatung der Banken

15.07.2010 - Der vzbv übt nach wie vor Kritik an der Anlageberatung der Banken


Der vzbv übt nach wie vor Kritik an der Anlageberatung der Banken

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverbandes wird in Deutschland nach wie vor nicht genug für die Anlageberatung der Verbraucher getan, denn diese erhielten immer noch keine ausreichende Aufklärung über die Risiken bestimmter Geldanlagen , sagte Gerd Billen, der Vorsitzende des vzbv. So gebe es auch jetzt noch keine guten Vergleichsdaten und die Berater verkauften wesentlich lieber risikoreiche Produkte, da diese höhere Verdienstmöglichkeiten mit sich brächten. Als Reaktion darauf forderte Billen vom Gesetzgeber, bei der Verabschiedung des neuen Anlegerschutzgesetzes im Kabinett am 21. Juli einige Korrekturen vorzunehmen, die den Anlegerschutz weiter verbessern würden.

Standardisierte Protokollierung und einheitliche Risikobewertung gefordert

Die Änderungen, die Billen im Namen des vzbv fordert, beziehen sich vor allem auf eine bessere Vergleichbarkeit einzelner Anlageoptionen, weshalb ein standardisiertes Informationsblatt vorgeschlagen wird. Darüber hinaus müsste auch die Protokollierung der Beratung einheitlichen Standards unterworfen werden, weil nur dann geprüft werden könne, ob die Anleger wirklich ausreichend über Verlusterisiken einer Geldanlage aufgeklärt wurden. Als weiteren Punkt nannte Billen, dass alle Finanzberater gleiche Regeln in Bezug auf die Zulassung und die Qualifikation einhalten sollten, damit sich Anleger auch darauf verlassen können, eine entsprechend qualifizierte Beratung zu bekommen. Ferner sei es wichtig, im Gesetz auch eine einheitliche Risikobewertung der Banken festzuschreiben, da diese zur Zeit sehr willkürlich erfolge, hieß es weiter.

Universität Mannheim Risikotool zusammen mit vzbv

Am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre in Mannheim wird zudem in Kooperation mit dem vzbv ein Programm entwickelt, welches Anlegern helfen soll, die Risiken und Chancen verschiedener Anlageoptionen besser einschätzen zu können. So wird die persönliche Risikopräferenz gemessen und kann später mit der Risikoeinschätzung von Fonds verglichen werden, so dass man leichter den passenden Fonds für sich selbst finden kann. In der EU wird nämlich zukünftig ein neues Übersichtsdokument eingeführt, welches eine Risikobewertung einzelner Fonds auf einer Skala von 1 bis 7 enthält und somit eine entsprechende Vergleichsmöglichkeit bietet.

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