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Donnerstag, den 07. Mai 2015

Das Ende der Schweizer Steueroase

12.08.2011 - Das Ende der Schweizer Steueroase


Das Ende der Schweizer Steueroase

Jahrzehntelang galt die Schweiz für deutsche Anleger als Steueroase. Dies könnte sich jetzt durch ein bilaterales Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz allerdings ändern. Der Vertrag zwischen den beiden Nachbarstaaten soll zu Beginn des Jahres 2013 in Kraft treten. Dieser Vertrag sieht laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ vor, dass Bundesbürger auf ihre in der Schweiz erwirtschaften Kapitalerträge in Zukunft ebenfalls eine Abgeltungssteuer entrichten müssen.
Abgeltungssteuer in der Schweiz
Ab dem Jahr 2013 werden demnach Kapitalerträge deutscher Anleger, die aus Geldanlagen bei Schweizer Banken stammen, mit einem Abgeltungssatz in Höhe 26,375 % besteuert. Dies entspricht der deutschen Abgeltungssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages. Die Steuer wird als Quellensteuer von den schweizer Kreditinstituten eingezogen und anonym an den deutschen Fiskus abgeführt. Das Bankgeheimnis, auf das die Schweizer so großen Wert legen, bleibt damit also gewahrt.
Pauschale Nachbesteuerung
Auch unversteuerte Einkünfte aus der Vergangenheit werden einer nachträglichen Besteuerung unterworfen. Denn das Steuerabkommen sieht eine pauschale Nachbesteuerung für die vergangenen zehn Jahre vor. Die Höhe dieser Steuer liegt zwischen 19 % und 34 % und ist abhängig von der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Im Rahmen dieser Nachbesteuerung müssen die Schweizer Bank mit einer Garantiezahlung in Höhe von 1,9 Milliarden Euro in Vorleistung treten. Dieser Betrag wird dann später mit den tatsächlichen Steuereinnahmen verrechnet.
Anstelle einer pauschalen Nachbesteuerung wird den betroffenen Bankkunden auch die Möglichkeit eingeräumt, ihre Bankbeziehungen in der Schweiz gegenüber dem deutschen Fiskus freiwillig offenzulegen.
Begrenzte Anzahl an Auskunftsgesuchen
Weiterhin wurde im Rahmen des Steuerabkommens vereinbart, dass die deutschen Behörden auf der Jagd nach Steuersündern Auskunftsgesuche stellen dürfen. Die Zahl der Auskunftsgesuche wurden jedoch auf 999 für einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt. Verglichen mit den 26.000 Steuersündern, die sich im letzten Jahr selbst angezeigt haben, halten viele Experten die vereinbarte Zahl an Auskunftsgesuchen für deutlich zu gering.

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