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Donnerstag, den 07. Mai 2015

Bundesregierung plant Steuererleichterung für Altersvorsorge-Fonds

11.02.2011 - Bundesregierung plant Steuererleichterung für Altersvorsorge-Fonds


Bundesregierung plant Steuererleichterung für Altersvorsorge-Fonds

Wer heute ein Produkt zur Riester-Rente nutzen möchte, hat die Wahl zwischen einer klassischen Rentenversicherung und einem Sparplan, der vor allem als Fondssparplan in Anspruch genommen wird. Beide Formen der privaten Altersvorsorge werden aktuell mit Zulagen gefördert, jedoch gibt es im steuerlichen Sinne immer noch eine Ungleichbehandlung, denn während Erträge aus einem Fondssparplan grundsätzlich mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% versteuert werden, fallen für Erträge aus Rentenversicherungen bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr lediglich bei der Hälfte der Gewinne Einkommensteuern nach dem persönlichen Einkommensteuersatz an. Dies will die Bundesregierung nach einem Bericht des „Handelsblattes“ nun offenbar ändern, indem auch Fondssparpläne diese Vorteile genießen sollen.

Der BVI jubelt – Verbraucherschützer kritisieren die Pläne


Nach Aussage von Thomas Richter, Geschäftsführer des Fondsverbands BVI, könnte die Altersvorsorge durch die Pläne der Regierung einen neuen Schub bekommen. Dass eine solche Regelung die Einnahmen der Fondsbranche verstetigen und um 500 Millionen Euro stärker ausfallen lassen könnte, denkt auch Rüdiger Sälzle, Chef der Fondsberatung Fonds Consult. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht hingegen keine Vorteile darin, Ausnahmeregelungen auszuweiten. Für ihn sei es sinnvoller, alle Sparformen gleich zu behandeln und durch höhere Sparerfreibeträge im gleichen Ausmaß zu fördern, verriet er dem „Handelsblatt“.

Riester-Förderung wird unter Umständen weiter ausgebaut

Neben einer steuerlichen Gleichbehandlung von Fondsparplänen und privaten Rentenversicherungen bei der Riester-Rente soll es offenbar auch eine Ausweitung der Förderungshöchstgrenze von aktuell 2.100 Euro pro Jahr geben. Der Fondsverband BVI bestätigte, dass er sich für eine solche Aufstockung einsetze und die Förderung zudem auch auf Selbständige erweitert werden soll. Es bleibt nun abzuwarten, inwiefern die Bundesregierung letztlich nachbessern wird, aber als Anleger kann man sich bereits jetzt darauf freuen, dass auch Fondssparpläne zur Altersvorsorge bald steuerliche Vorteile mit sich bringen, die diese Anlageform noch attraktiver machen, als sie aufgrund der geringen Gebühren eh schon ist.

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