Sie sind hier: geldanlage-anbieter.de > News
Freitag, den 01. Mai 2015

Beglaubigte Ausweiskopie für Schuldbuchkonto notwendig

06.01.2012 - Beglaubigte Ausweiskopie für Schuldbuchkonto notwendig


Beglaubigte Ausweiskopie für Schuldbuchkonto notwendig

Wer ein Schuldbuchkonto bei der Finanzagentur des Bundes sein Eigen nennt und dort seine Bundeswertpapiere deponiert, muss künftig eine beglaubigte Ausweiskopie hinterlegen, um das Konto weiterhin nutzen zu können. Dies ist erforderlich, um das Geldwäschegesetz beachten zu können, nach dem von jedem Anleger der Geburtsort und die Staatsbürgerschaft gespeichert werden muss. Liegt die Ausweiskopie nicht vor, muss die Finanzagentur das Konto kündigen, heißt es in einem Bericht auf „test.de“. Demnach haben bis zu 300.000 Kunden bisher nicht auf ein entsprechendes Schreiben der Finanzagentur reagiert und werden nun letztmalig angeschrieben, um die Unterlagen doch noch erbringen zu können.
Was passiert nach der Kündigung des Kontos?
Sollte das Schuldbuchkonto eines Kunden gekündigt werden, findet zwar kein Zwangsverkauf statt, aber es können keine neuen Wertpapiere gekauft werden oder vorhandene Papiere umgetauscht werden. Wer fällig gewordenes Geld wieder anlegen möchte, muss dies dann ebenfalls über ein anderes Depot tun. Die bisherigen Bundeswertpapiere werden jedoch noch bis zur Fälligkeit kostenfrei aufbewahrt, heißt es in dem Bericht. Möchte man eine Kündigung vermeiden, sollte man eine Ausweiskopie anfertigen und diese von einer Behörde oder einem Notar beglaubigen lassen. Wird diese fristgerecht an die Finanzagentur des Bundes gesendet, kann man das Schuldbuchkonto auch weiterhin nutzen.
Bild © M. Schuppich - Fotolia.com

Anzeigen





Geldanlage-Ratgeber


Fordern Sie unseren kostenlosen Geldanlage
-Ratgeber mit zahlreichen Tipps zur Geldanlage an und bleiben Sie monatlich mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.

Anmelden
Abmelden
abonnieren!