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Freitag, den 01. Mai 2015

Bafin leitet Bußgeldverfahren wegen Beratungsprotokollen ein

30.05.2011 - Bafin leitet Bußgeldverfahren wegen Beratungsprotokollen ein


Bafin leitet Bußgeldverfahren wegen Beratungsprotokollen ein

Im Zuge der großen Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Politik sich viele neue Regelungen überlegt, um die Anlegersicherheit zu erweitern und künftige Abstürze des Finanzsystems zu verhindern. Ein wichtiger Punkt hierbei war die Verbesserung der Finanzberatung und es wurde per Gesetz beschlossen, dass Banken bei jeder Beratung über Wertpapiere ein Protokoll über den Beratungsvorgang anfertigen müssen. Nach einem Bericht auf „ test.de “ scheint dies jedoch nicht zu funktionieren, denn offenbar hat die Bafin 6 Bußgeldverfahren gegen verschiedene Banken eingeleitet, die ihre Pflichten in Bezug auf die Beratungsprotokolle vernachlässigt haben.

Die Bafin nennt die Namen der Banken nicht

In dem Bericht auf „test.de“ wird die Sprecherin der Bafin , Anja Engelland, zitiert, die auf die gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten der Bafin hinweist. Demnach darf die Behörde die Namen der Banken auch dann nicht nennen, wenn diese nachher tatsächlich ein Bußgeld bezahlen müssten. In dem Gesetz sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für eine Verletzung der Protokollpflichten der Banken vorgesehen. Die Verfahren wurden offenbar im Zuge von Bankenprüfungen und Verbraucherbeschwerden eingeleitet, erklärte Engelland. Wer ebenfalls Beschwerde im Hinblick auf sein Beratungsprotokoll hat, kann diese an folgende Adresse senden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postfach 1253
53002 Bonn,
[email protected]
Telefon 02 28/29 97 02 99

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