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Mittwoch, den 29. April 2015

Anlageberatung der Verbraucherzentralen fällt durch

28.01.2011 - Anlageberatung der Verbraucherzentralen fällt durch


Anlageberatung der Verbraucherzentralen fällt durch

Die Verbraucherzentralen sind bekannt dafür, Missstände aufzuzeigen. Dabei geraten regelmäßig auch Banken ins Kreuzfeuer der Kritik: zu hohe Automatengebühren oder wie jetzt in Sachsen unangemessene Gebühren für Ersatz-Kontoauszüge. Doch wie ist es um die Beratungsqualität der Verbraucherzentralen bestellt? Dieser Frage ging eine Volksbank aus Bayern nach – und war anschließend bitter enttäuscht. Die Testkundin, eine Angestellte der Bank, sagte später: „Das hätte bei uns ein Azubi im ersten Lehrjahr besser gemacht.“
Analysebogen blieb unberücksichtigt
90 Euro hatte die Bankerin für die 90-minütige kostenpflichtige Anlageberatung bei der Verbraucherzentrale München berappt. In der Liste der Kritikpunkte, die später zu Protokoll gegeben wurden, steht ganz weit oben der Tipp, den Bausparvertrag zu kündigen. Angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase und dem Vorhaben, in naher Zukunft ein Eigenheim zu bauen, ein nur schwer nachvollziehbarer Ratschlag. Der Vorwurf der Testerin: Der Analysebogen zur Vermögenslage und den Anlagezielen, den sie vorher ausfüllen musste, wurde bei der Beratung gar nicht berücksichtigt.
Kein Beratungsprotokoll
Die Reaktion der Verbraucherzentrale fällt verständlicherweise verhalten aus: „Wir können uns nicht vorstellen, dass der Analysebogen nicht verwendet wurde.“ Gleichzeitig räumt man ein, so die „Welt“, das Beratungsgespräche so nicht ablaufen sollten. Nachträglich kontrollieren lassen sich die Gespräche nicht, weil die Verbraucherzentralen kein Protokoll führen – wie es für Banken, die einen Kunden in Anlagefragen beraten, verpflichtend ist. Dabei sind es die Verbraucherschützer, die immer wieder mangelhafte Beratungsprotokolle monieren. „Wenn ich mich zum Mahner machen will, dann sollte ich auch selbst Vorbild sein“, heißt es dazu von der Volksbank Düsseldorf-Neuss.
Mängel wurden schon 2009 aufgezeigt
Denn es scheint kein Einzelfall zu sein, dass die Beratung in den Verbraucherzentralen nicht den eigenen Anforderungen entspricht. Bereits 2009 hatte das Hamburger Institut für Management- und Wirtschaftsforschung fünf Einrichtungen getestet. Das Ergebnis ist nicht gerade ein Aushängeschild: „Nur wenige Verbraucherzentralen schaffen es, eine sehr gute und kompetente Beratung anzubieten.“ Schon damals war kritisiert worden, dass zu wenig auf die aktuellen Lebensumstände und Vermögensverhältnisse eingegangen wird. Hinzu kommt der Interessenkonflikt, wenn jemand berät und gleichzeitig andere Berater kritisiert. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht darin kein Problem, schließlich gebe man keine konkreten Produktempfehlungen – was durch die Tests ebenfalls widerlegt wurde.

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