Anlageberater haften für Renditeberechnungsfehler bei Geldanlagen
09.03.2011 - Anlageberater haften für Renditeberechnungsfehler bei GeldanlagenAnlageberater haften für Renditeberechnungsfehler bei Geldanlagen
Wenn ein Anlageberater Wertpapiere verkauft, bei denen eine falsch berechnete Rendite zugrunde gelegt wird, kann dieser später dafür haftbar gemacht werden. Diese Grundsatzentscheidung traf der Bundesgerichtshof am 17.02.2011 (Az.: III ZR 144/10) und stellte sich bei der umstrittenen Frage damit auf die Seite der Kunden. Ferner verurteilten die Richter damit einen Anlageberater zur Zahlung von Schadenersatz an ein Anlegerpaar.
Der vorliegende Fall – ein geschlossener Immobilienfonds und ein Berechnungsfehler
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar 1997 auf Anraten des eigenen Anlageberaters in eine Beteiligung an einem
geschlossenen Immobilienfonds
investiert und dafür sogar ein Darlehen in Höhe von 38.300 Euro (damals 75.000 DM) aufgenommen. Mit verschiedenen Mietszenarien rechnete der Anlageberater dem Ehepaar anhand der Modellrechnungen des Fondsanbieters vor, dass ab dem 3. Jahr eine Rendite von 3 bis 4% pro Jahr möglich sei. Dabei wurde jedoch völlig außer Acht gelassen, dass nicht die Gesamtsumme in Höhe von 38.300 Euro, sondern lediglich 29.400 Euro als tatsächliche Einlage zur Verfügung standen, weil der Rest für Gebühren und Provisionen bezahlt werden musste, was letztlich zum Rechtstreit führte.
Der BGH gab dem Ehepaar Recht – Anlageberater haften für Berechnungsfehler
Die Richter gaben dem Ehepaar Recht und rechneten vor, dass die Anleger bei derart hohen Gebühren auch mit einer Rendite von 3% jährlich über 10 Jahre bräuchten, um überhaupt die Kosten weiter herein zu bekommen. Dieses Problem hätte dem Anlageberater auffallen müssen, selbst wenn er das Ganze nur überschlägig geprüft hätte, hieß es weiter. Aus diesem Grund sei er für die Kosten des Ehepaars haftbar zu machen und müsse entsprechend Schadenersatz leisten.
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