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Mittwoch, den 28. Dezember 2016

Definition von Aktienoptionen



Ein Optionsschein verbrieft das Recht zum Kauf oder Verkauf eines Wirtschaftsgutes zu einem vorab vereinbarten Preis. Das Wirtschaftsgut, auf das sich der Optionsschein bezieht wird auch als Underlying oder Basiswert bezeichnet. Handelt es sich bei diesem Underlying um eine Aktie, so wird der Optionsschein auch als Aktienoption bezeichnet. Auch Aktienoptionen werden an der Börse gehandelt. Wer eine Aktienoption kauft, muss diese nicht bis zum Ende der Laufzeit halten, sondern hat die Möglichkeit sie während der Laufzeit auch wieder zu verkaufen. Im Gegensatz zu richtigen Aktien kauft man mit der Aktienoption jedoch keine Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens. Vielmehr schließt der Anleger eine Wette auf den künftigen Kursverlauf der Aktie ab. Je nachdem ob man auf fallende oder steigende Kurse setzen will, muss man sich für eine Verkaufs- oder Kaufoption entscheiden. Der Vorteil der Aktienoption im Vergleich zum direkten Kauf der Aktie entsteht durch die Hebelwirkung. Demgegenüber steht aber das höhere Risiko beim Erwerb einer Aktienoption im Vergleich zum Direktkauf der Aktie.

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